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Bürgergeld: Wer kann Mehrbedarf für Ernährung beantragen?

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03.04.2026

Wer Bürgergeld bezieht und aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Diät einhalten muss, kann einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird und wie hoch der Mehrbedarf ausfällt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Wer einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung stellen kann und was man dabei beachten sollte: Das erfahren Sie in diesem Text.

Was sind Mehrbedarfe?

563 Euro pro Monat: Das ist der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende im Jahr 2024. Doch im „Einzelfall haben Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website schreibt.

Einen Anspruch auf Mehrbedarf haben etwa Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche oder Menschen mit Behinderung, die als erwerbsfähig gelten. Aber auch Menschen, die wegen einer Krankheit eine besondere Diät einhalten müssen, können einen Mehrbedarf erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu: „Bei Bürgergeldberechtigten, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt.“

Wer kann einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen?

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen zu können. Erstens: Man muss "auf eine besondere Ernährung angewiesen sein, die kostenintensiver........

© Südkurier