Gericht ahndet tätlichen Angriff auf Polizeibeamte
Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht Sigmaringen einen bis in jüngster Vergangenheit in Meßkirch lebenden 24-Jährigen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Katharina Heinzelmann gewährte ihm eine dreimonatige Bewährungszeit und stellte ihm einen Bewährungshelfer zur Seite. Der junge Mann, der zuvor am Landgericht Hechingen bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, muss zudem 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das milde Urteil resultiert wohl daraus, dass das schwerwiegendste Delikt während der über fünfstündigen Verhandlung nicht aufrechtzuerhalten war: Nämlich, dass der Angeklagte im Februar 2024 einem Kontrahenten im Streit vor einer Meßkircher Gaststätte morgens um 4 Uhr damit drohte, seine Waffe zu holen, um diesen zu erschießen. Sein 23-jähriger Gegenpart wiegelte im Zeugenstand alles ab, berief sich auf seinen „Blackout“ während des „dummen“ Gerangels mit dem Ex-Kollegen, von einer Todesdrohung wisse er nichts.
Die diesen Vorgang anzeigende Gastwirtin musste ihre Prozessteilnahme wegen nachgewiesener schwerer Erkrankung absagen. Ein mit dem Sachverhalt befasster Meßkircher Polizist berichtete über eine Begegnung mit dem 23-Jährigen, der sein Desinteresse am Strafverfahren mit Angst begründete: Dieser wolle „in nichts hineinkommen“. Im Übrigen konnte die alarmierte Polizei im Wohnhaus des Angeklagten keine Waffe finden.
Dass der Angeklagte im Januar 2025 in Pfullendorf ein entstempeltes Kennzeichen entwendet und an seinem Auto angebracht haben soll, spielte im Strafverfahren ebenfalls keine Rolle. Einer Streifenpolizistin fielen bei einer Überprüfung unterschiedliche Kennzeichen auf, doch das reichte der Richterin nicht, um ihm oder seiner Frau vorzuwerfen, die Kennzeichen widerrechtlich angebracht zu haben.
Eskalation im Eingangsbereich
So ging es ausschließlich um dessen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sechs Polizisten waren bei der Wohnungsdurchsuchung im Einsatz, vier sagten im Gerichtssaal aus, von den anderen beiden verlas die Richterin sukzessive aus protokollarisch abgefassten Stellungnahmen. Den Dollpunkt sah dessen Verteidiger Stefan Zinser bei einem 38-jährigen Polizisten, der sich mit einem Kollegen und der Ehefrau des Angeklagten in die oberen Wohnräume begab. Nach dessen Rückkehr eskalierte die Situation im Eingangsbereich.
Der Angeklagte sei in aggressiver Körperhaltung auf ihn zugelaufen: „Er hat mich beleidigt und nach mir geschlagen“, berichtete der Beamte, der sich auf eine 16-jährige Berufserfahrung stützt. Durch dessen Umsichschlagen mit den Armen sei eine Schließung in Handschellen erst nicht möglich gewesen. „Wir mussten kämpfen, bis wir ihn zu zweit gebändigt hatten“, sagte der Beamte. Auch er habe dem Angeklagten einen Faustschlag verpasst, Resultat: eine „leicht blutende Lippe“.
Das Gerangel bestätigte sein Kollege, ein 46-jähriger Polizist aus Pfullendorf. „Wir sollen uns aus seinem Haus verpissen“, hätte der Beschuldigte gebrüllt, ehe er auf seinen Kollegen losgegangen sei. Dessen Aktion bei der Armschließung hätte er nicht mitbekommen, weil er mit dessen anderen Arm beschäftigt gewesen sei. Eine weitere Polizistin, die darauf achtete, dass sich mit dem Angeklagten nicht weitere Personen solidarisierten, vernahm von ihm noch obszönere Schimpfworte gegenüber Kollegen.
Angeklagter musste Mord an der Mutter miterleben
Sein Verteidiger räumte zwar das „grundlose Austicken“ seines Mandanten ein, bestritt aber dessen tätliche Angriffe auf die Beamten. Es sei wohl deren „probates Mittel, selbst zuzuschlagen“. Im Übrigen wundere er sich über ähnlich lautende Aussagen aller Polizeikräfte. Er könne weder die Anklage noch die Ausführungen der Staatsanwaltsvertretung nachvollziehen, die die Anklagepunkte vollauf bestätigt sah. Er verlangte für seinen Mandanten, der als Kind den Mord seines Vaters an seiner Mutter miterleben musste, einen Härteausgleich: Das Strafmaß müsse abgemildert, deutlich unter sechs Monaten liegen.
Zuvor berichtete seine Bewährungshelferin, dass der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. Er hätte Schwierigkeiten, Therapietermine tatsächlich einzuhalten. Der 24-Jährige saß schon in U-Haft und wurde wegen Körperverletzung, Bedrohung, vorsätzlichem Drogenhandel und Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Durch seinen Umzug nach Bayern hofft er auf einen besseren Neuanfang.
Widerstand gegen Polizeibeamte
Wer gegen diensthabende Vollstreckungsbeamte mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt handelt, begeht eine Straftat (nach Paragraf 113 StGB). Demzufolge drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen (etwa Waffenbesitz) sechs Monate bis zu fünf Jahren. Dabei ist ein aktives Handeln erforderlich; passiver Widerstand reicht für dieses Kriterium nicht aus.
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