Gericht ahndet tätlichen Angriff auf Polizeibeamte
Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht Sigmaringen einen bis in jüngster Vergangenheit in Meßkirch lebenden 24-Jährigen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Katharina Heinzelmann gewährte ihm eine dreimonatige Bewährungszeit und stellte ihm einen Bewährungshelfer zur Seite. Der junge Mann, der zuvor am Landgericht Hechingen bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, muss zudem 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das milde Urteil resultiert wohl daraus, dass das schwerwiegendste Delikt während der über fünfstündigen Verhandlung nicht aufrechtzuerhalten war: Nämlich, dass der Angeklagte im Februar 2024 einem Kontrahenten im Streit vor einer Meßkircher Gaststätte morgens um 4 Uhr damit drohte, seine Waffe zu holen, um diesen zu erschießen. Sein 23-jähriger Gegenpart wiegelte im Zeugenstand alles ab, berief sich auf seinen „Blackout“ während des „dummen“ Gerangels mit dem Ex-Kollegen, von einer Todesdrohung wisse er nichts.
Die diesen Vorgang anzeigende Gastwirtin musste ihre Prozessteilnahme wegen nachgewiesener schwerer Erkrankung absagen. Ein mit dem Sachverhalt befasster Meßkircher Polizist berichtete über eine Begegnung mit dem 23-Jährigen, der sein Desinteresse am........
