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47-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe für schwerwiegende Delikte davon

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10.04.2026

Ein 47-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Sigmaringen wegen versuchter Erpressung in zwei Fällen, wegen körperlicher Misshandlung und diverser Betrugsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Amtsrichterin Katharina Heinzelmann räumte ihm eine dreijährige Bewährungszeit ein. Währenddessen wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

In Fußfesseln wurde der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg in den Gerichtssaal gebracht. Staatsanwalt Philipp Wissmann trug die ab August 2024 ermittelten Straftaten vor. Die erste spielte sich im Sigmaringer Gesundheitsamt ab: Hyperaggressiv soll er den dort Bediensteten angedroht haben, das Gebäude abzufackeln, müsse er die Geldstrafe von 100 Euro wegen versäumter Termine bezahlen. Zu einem im November 2024 anstehenden Räumungstermin seiner Wohnung soll er eine Gerichtsvollzieherin im Vollzugsfalle telefonisch mit dem Tod bedroht haben. Per Faustschlag habe er im Januar 2025 ein Loch in die Zimmertür seines neuen Domizils geschlagen. Tätlich geworden sei er im Februar gegenüber seiner damaligen Ehefrau, die eine Rippenfraktur sowie Verletzungen an Kopf und Körper erlitten habe.

Vierfacher Betrug mit fremder Tankkarte

Vier Betrugsdelikte kamen im Februar und März 2025 hinzu: Dreimal suchte der Mann dieselbe Pfullendorfer Tankstelle auf. Das Benzin für sein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz wollte er mit einer auf einen Dritten ausgestellten, nicht funktionierenden Tankkarte bezahlen. Die Beträge (etwa 270 Euro) sei er schuldig geblieben. In einem Fall beglich der Tankkartenausgeber, ein Geschäftsmann, in Unkenntnis des Kartenmissbrauchs den Betrag. Auch an einer Tankstation in Stetten a.k.M. war die Tankkarte nicht nutzbar. Die mehr als 130 Euro wollte er binnen eines Tages bezahlen, sei dem aber nicht nachgekommen. Betrügerisch habe er auch bei einem fingierten Autokauf im Oktober 2025 gegenüber dem Besitzer gehandelt, den er übel beschimpfte und mit dessen Fahrzeug er verunfallte.

Vier Vorstrafen stehen im Strafregister des aus Südosteuropa stammenden Angeklagten, der über seine Dolmetscherin sämtliche Vorwürfe dementierte. Entkräftet wurden seine Aussagen durch 17 Zeugen während des achtstündigen Sitzungsmarathons. Immerhin räumte der Angeklagte mit aufbrausendem Wesen ein, dass im Gesundheitsamt „alles außer Kontrolle geraten“ war. Doch mit dem Anzünden habe er lediglich die auf Papier gedruckte Rechnung gemeint. Eine Ärztin und weitere dort Beschäftigte beteuerten Gegenteiliges.

Keine Erinnerung an Tätlichkeit gegen Ehefrau

An die Entgleisung seiner Frau gegenüber könne er sich nicht erinnern, er habe zuvor 150 Pillen geschluckt in der Absicht, sich das Leben zu nehmen. Sie sei gar nicht dagewesen. Die über Notrufe der Frau und Tochter alarmierte Polizei traf die Geschädigte nach der Prügelorgie am Boden liegend an, ihre Verletzungen wurden ärztlich dokumentiert.

Erpressung und Bedrohung

Als besonders schwerwiegende Delikte ahndete das Gericht die versuchte Erpressung und rechtswidrige Gewaltandrohung. So hatte der nun verurteilte Mann versucht, die Bediensteten im Gesundheitsamt einzuschüchtern. Eine Gerichtsvollzieherin versuchte er durch Nötigung von einem Wohnungsräumungsbeschluss abzuhalten. Allein dafür verurteilte ihn Richterin Katharina Heinzelmann zu acht Monaten. Für die anderen Delikte wurden 14 Monate angesetzt.

Abenteuerlich klangen die Versionen beim Tanken. Der Mann gab sich als getäuschter Begleiter eines Kumpels aus, für den er es übernommen habe, mit der Tankkarte zu bezahlen. Ihn überführte die Videoüberwachung an Tankstellen. Die dort tätigen Aushilfen trugen zur polizeilichen Halterfindung bei. Der 55-jährige Geschäftsmann, der ihm den Mercedes verkaufte, erklärte, dass der Beschuldigte selbst die Ummeldung des Autos vornehmen wollte. Als er dessen wahre Absicht erkannte, bat er ihn mehrfach, das Fahrzeug zurückzubringen. Stattdessen habe dieser einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen.

Sich auf Zeugenaussagen, Urkunden und Bilder stützend, äußerte Staatsanwalt Philipp Wissmann bei seinem Plädoyer keine Zweifel, dass sämtliche Tatvorwürfe so geschehen sind. „Sie haben ein Problem mit Pflichten und staatlicher Autorität“, charakterisierte er den Mann und forderte ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Verteidiger Joachim Gäbele sagte, dass die Haft für seinen Mandanten „die Hölle gewesen“ sei, mit neuer Partnerin befinde sich dieser auf einem guten Weg. Das verkündete Urteil ist rechtskräftig durch Zustimmung aller Beteiligten. Der Verurteilte hat die Verfahrenskosten zu tragen. Neben einer Rückzahlung von 411 Euro hat er an das Haus Nazareth in Sigmaringen 3000 Euro zu bezahlen. Die Richterin hob mit sofortiger Wirkung dessen Haftbefehl auf.

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88630 Pfullendorf Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

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