30-jähriger Angreifer bleibt nach Körperverletzung uneinsichtig
Ein 30-jähriger Mann ist wegen Körperverletzung in zwei einheitlichen Taten zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Richterin Katharina Heinzelmann hatte dem Angeklagten zuvor nahegelegt, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückzuziehen, der auf 2400 Euro taxiert war, also exakt die Hälfte. Dies jedoch lehnte der Mann aus einer Nachbargemeinde von Pfullendorf resolut ab.
Handgreiflich bei Fasnetsveranstaltung
Verhandelt wurde über einen Vorfall von Anfang März 2015, als es um 2 Uhr morgens während einer Fasnetsveranstaltung zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen war. Nach einem Wortgefecht soll der 30-Jährige seinen Kontrahenten auf Mund und Nase geschlagen haben, der sich beim Sturz auf den Boden einen Bruch des Daumengelenks zuzog. Eine dem Geschädigten zu Hilfe eilende Frau, die sich um Schlichtung bemühte, bekam ebenfalls vom Angeklagten einen Schlag verpasst, ihre blutende Lippe musste genäht werden. Soweit die........
