30-jähriger Angreifer bleibt nach Körperverletzung uneinsichtig
Ein 30-jähriger Mann ist wegen Körperverletzung in zwei einheitlichen Taten zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Richterin Katharina Heinzelmann hatte dem Angeklagten zuvor nahegelegt, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückzuziehen, der auf 2400 Euro taxiert war, also exakt die Hälfte. Dies jedoch lehnte der Mann aus einer Nachbargemeinde von Pfullendorf resolut ab.
Handgreiflich bei Fasnetsveranstaltung
Verhandelt wurde über einen Vorfall von Anfang März 2015, als es um 2 Uhr morgens während einer Fasnetsveranstaltung zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen war. Nach einem Wortgefecht soll der 30-Jährige seinen Kontrahenten auf Mund und Nase geschlagen haben, der sich beim Sturz auf den Boden einen Bruch des Daumengelenks zuzog. Eine dem Geschädigten zu Hilfe eilende Frau, die sich um Schlichtung bemühte, bekam ebenfalls vom Angeklagten einen Schlag verpasst, ihre blutende Lippe musste genäht werden. Soweit die Vorwürfe.
Aus seiner Warte sei die Strafanzeige nur deshalb erfolgt, weil er sich im August 2025 nicht zu einem einseitigen schriftlichen Schuldeingeständnis gegenüber den beiden Geschädigten bereit erklärt habe. Zudem sei die Strafanzeige von der Polizei vordatiert worden und somit nicht rechtens. Die Richterin erklärte ihm sodann, dass der Zeitrahmen überhaupt keine Rolle spiele, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Interesse an einer Strafverfolgung artikuliert.
Zur Rangelei mit dem Mann erklärte der Angeklagte, dass ein Arm nach einer Schulteroperation fixiert und er deshalb gehandicapt gewesen sei. Er habe nur auf dessen Beleidigung und auf dessen Attacke reagiert und dabei den Kontrahenten lediglich zur Seite geschubst: „Er und ich sind gestürzt, ich hatte Tränen in den Augen voller Schmerz!“ Sodann sei diese Frau auf ihn losgegangen: „Ihr habe ich eine geklatscht, vermutlich ins Gesicht!“ Sodann sei ein weiterer Mann dazugestoßen, der ihn fixiert habe. Er habe sich nicht mehr bewegen können, bis die Polizei eintraf.
Zwei Personen geraten ins Visier
Der 38-jährige Geschädigte stellte den Verlauf anders dar: Er sei eher unvermittelt in eine Kontroverse mit dem Angeklagten geraten. „Er hat mir eine auf die Nase gedonnert. Danach lag ich auf dem Boden mit gebrochenem Daumen und musste in die Notaufnahme ins Krankenhaus Ravensburg!“ Nach dem erfolgreichen operativen Eingriff habe er sogleich unter Vorbehalt einen Strafantrag gestellt. Das Telefonat mit dem Kontrahenten sei relativ schnell beendet gewesen, nachdem dieser keine Einsicht gezeigt habe.
Die 46-jährige Frau berichtete vor Gericht, dass sie nach dem Schlag des Angeklagten in Ohnmacht gefallen sei und ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden musste: „Ab da, weiß ich gar nichts mehr!“ Ihre Intention sei gewesen, auf den Angeklagten einzuwirken, damit er aufhört. In einem Telefonat habe sich dieser entschuldigt und sein Verhalten mit Stress gegenüber seiner Freundin begründet.
Ein 48-Jähriger hatte den Tumult im Augenwinkel aus kurzer Distanz mitbekommen und dabei die Frau im Häs, ein Vereinsmitglied, erkannt, wie sie gerade vom Angeklagten geschlagen wurde. „Da hat mich die Wut gepackt, ich packte ihn am Kragen und bin auf ihn drauf, bis die Polizei kam!“ Der aus Pfullendorf alarmierte 59-jährige Polizeibeamte war auch als Sachbearbeiter mit den handgreiflichen Ereignissen befasst und sprach von einem großen Durcheinander. Die Geschädigten hätten glaubwürdige Aussagen gemacht. Der Angeklagte habe sich in einer Ausnahmesituation befunden, sei alkoholisiert, aggressiv und uneinsichtig gewesen. Auch vor Gericht demonstrierte der Mann absolute Uneinsichtigkeit, die nun zur Verdopplung seiner Geldstrafe führte.
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