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Gern mal Hochstamm-Äpfel aufs Brot

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13.08.2026

Wo Äpfel nach Gewicht sortiert, nach Farbe und Form bestimmt, in Klassen eingeteilt und allenfalls bei kleineren Fehlern – etwa einer Berostung der Schale – gerade noch toleriert – und zum Verkauf freigegeben werden, dort muss wohl auch bei der Produktion von Apfelgelee ein strenges Regiment herrschen. Nämlich die Konfitürenverordnung der Europäischen Union, die streng regelt, wie viel Zucker zugesetzt werden muss, damit der Fruchtaufstrich Gelee genannt werden darf. Ist’s weniger als die Hälfte im Vergleich zum........

© Südkurier