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Ermittler sollen mehr Befugnisse im Netz erhalten

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Die Ermittlungsbehörden in Deutschland sollen ein Update bekommen, quasi im 21. Jahrhundert ankommen. So darf man Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verstehen. Sie arbeiten im Moment an einem Gesetz, das Ermittlern im Internet weitergehende Befugnisse ermöglichen soll. „Gerade, wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind unsere Ermittlungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen“, erklärte Hubig am Donnerstag. Und – wohl wissend um die traditionell laute Kritik an solchen Vorhaben – fügte sie hinzu: „Zugleich ist klar: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig.“ Die gesetzlichen Voraussetzungen seien „dementsprechend streng“. Das beruhigt nicht jeden.

Worum geht es genau? Die wichtigste Neuerung ist die Möglichkeit von automatisierten Datenanalysen und der Abgleich biometrischer Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen im Netz - Fotos beispielsweise aus den Sozialen Medien. Zwar können Ermittler schon heute darauf zugreifen. Allerdings „ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software“, wie das Justizministerium in seinem Gesetzentwurf schreibt. Das benötige aber viel Personal und sei im Einzelfall ineffizient, begründet die Bundesregierung den Reformschritt. Man erhofft sich von der Neuerung vor allem, Terrorverdächtige leichter aufzufinden.

FDP, Linke und Grüne äußern Bedenken

Union und SPD hatten sich darauf im Koalitionsvertrag geeinigt. Der Prozess zieht sich allerdings hin. Schon unter der Ampel sollte ein ähnliches Gesetz verabschiedet werden. Mit dem Scheitern der Regierung kam es dann dazu aber nie.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich. Wenn Kriminelle „alle zur Verfügung stehenden digitalen Möglichkeiten“ für Straftaten nutzen, dann sei es richtig, wenn auch Ermittlungsbefugnisse entsprechend ausgeweitet werden, erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz dazu jüngst im Gespräch mit unserer Redaktion.

Aber es gibt auch einige Kritik. In seltener Einigkeit kritisieren FDP, Grüne und Linke die Pläne. „Dass es Freiheit und Bürgerrechte mit der unionsgeführten Bundesregierung schwer haben würden, war vorhersehbar“, sagte FDP-Chef Christian Dürr unserer Redaktion. „Aber die geplanten Eingriffe in unsere Grundrechte und die anlasslose Überwachung der Kommunikation von Millionen Bundesbürgern werden unser Leben nicht sicherer machen.“ Der Bundesregierung wirft er vor, jeden Bürger „umfassend überwachen“ zu wollen. Ähnliche Sorgen äußerten Verbände wie Amnesty International Deutschland oder der Chaos Computer Club.

Was steckt hinter der Kritik? Vor allem die Sorge, dass online massenhaft Daten gesammelt werden und damit auch Unbeteiligte in den Fokus der Ermittler rücken. Auch, wenn wie die Bundesregierung erklärt, Abgleiche nur im Einzelfall und unter Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen würden.

Bis das Gesetz verabschiedet wird, dauert es noch

Denn selbst wenn ein Abgleich nur im Fall von Terrorverdächtigen erfolgt, sei ein solches Vorgehen überhaupt nur möglich, „wenn riesige Gesichtsdatenbanken aller Menschen, die im Internet abgebildet sind, angelegt werden“, schreibt eine Gruppe von Verbänden um den Chaos Computer Club. Das würde auch die Privatsphäre von Personen betreffen, die überhaupt nicht verdächtig sind. „Sie können außerdem zu einem Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung führen“, erklären die Verbände weiter. „So könnten es Menschen etwa vermeiden, Fotos und Videos im Netz zu teilen oder Tätigkeiten nachzugehen, von denen Aufnahmen im Netz veröffentlicht werden könnten.“

Kritiker des Gesetzes befürchten zudem, dass zur Analyse und Vereinfachung der Daten umstrittene Software zum Einsatz kommt, beispielsweise von Unternehmen wie Clearview AI oder Palantir, die unter anderem von Trump-Freund Peter Thiel gegründet wurden und auch von der Einwanderungsbehörde ICE verwendet werden. Justizministerin Hubig stellte sich zuletzt gegen den Einsatz von Palantir-Software – zumindest auf Bundesebene.

Bis das Gesetz verabschiedet wird, dauert es aber noch. Der Entwurf ging in dieser Woche an die Bundesländer und Verbände, die nun Zeit haben für eine Stellungnahme. Dann zunächst wird der Entwurf vom Kabinett beschlossen und an den Bundestag übertragen. Ein Teil zumindest wird auch die Zustimmung des Bundesrats benötigen. Bis wann das Gesetz final stehen soll, dazu machte die Bundesregierung keine Angaben.

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