menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Dieses Gesetz betrifft auch Unbeteiligte: Die berechtigte deutsche Angst um den Datenschutz

9 0
yesterday

Die Obsession mit Datenschutz ist sowas wie das politische Äquivalent zur mit dem Handtuch reservierten Poolliege auf Mallorca: Sie ist sehr deutsch. Man denke an den Aufstand gegen Volkszählungen in den 80er Jahren, das stolze Festhalten am Bargeld, erbitterte Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung oder die Zeit, als Google mit seinen Street-View-Autos auf der ganzen Welt Straßen digitalisierte und die Deutschen sich mit Hunderttausenden Anträgen dagegen wehrten.

Man mag diese Obsession zuweilen lächerlich finden. Zumal dann, wenn man staatliche Datensammler kritisiert, aber gleichzeitig jedes noch so private Detail auf Instagram postet. Aber das heißt noch lange nicht, dass diese Obsession nicht legitim ist. Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen im Netz jedenfalls gibt es Grund, skeptisch zu sein. Denn es verändert die Beziehung von Staat und Bürger in der digitalen Welt.

Die Sorge vor Überwachung ist nicht unberechtigt

Worum geht es? Das Bundesjustizministerium will die Befugnisse von Ermittlern im Netz ausweiten. Bilder aus einem Strafverfahren sollen automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abgeglichen werden können. Übersetzt: Jedes öffentliche Bild oder Video kann zu Ermittlungszwecken genutzt werden.

Dafür bräuchte es aber erstmal eine entsprechende Datenbank. In die würden auch die Daten Unbeteiligter einfließen. Sprich: Die Bilder unzähliger unbeteiligter Menschen werden analysiert.

Nun kann man einwenden: Selbst schuld, wenn man diese Bilder öffentlich postet. Aber so einfach ist es nicht. Nicht jedes Foto oder Video, das von einer Person im Netz existiert, wurde von ihr selbst hochgeladen. Von einer Klimademonstration beispielsweise oder dem Christopher-Street-Day werden unzählige Videos im Netz gepostet, auf denen eben nicht nur der Ersteller des Videos zu sehen ist, sondern auch ein Haufen Unbeteiligter. In einer Zeit, in der jeder eine Kamera mit sich herumträgt und alle ständig auf Sendung sind, ist die Sorge vor Überwachung nicht unberechtigt. Millionen Menschen geraten in den Fokus staatlicher Ermittlungsalgorithmen, auch wenn sie gar nicht verdächtigt werden.

Und dann ist da die USA-Frage

Und nicht zuletzt bleibt eine entscheidende Frage bisher offen: welche Software zur Analyse solcher Daten verwendet wird. Selbst wenn es nicht das Palantir-Programm von Trump-Freund Peter Thiel ist. Auch bei anderen Unternehmen, wie beispielsweise der kaum minder umstrittenen Firma Clearview AI, stellt sich die Frage, ob man sich an einer so sensiblen Stelle abhängig machen möchte von Software aus den USA. Noch schwerwiegender ist die Frage, ob man diesen Firmen Daten deutscher Staatsbürger überantworten möchte.

Datenschutzbedenken mögen sehr deutsch sein. In diesem Fall sind sie berechtigt.

Jonathan Lindenmaier Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Datenschutz Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Instagram Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


© Südkurier