Modellprojekt „Am Horn“ auf der Kippe? Gericht erklärt Bebauungsplan am Bodensee für unwirksam
Sobald der Bebauungsplan aufgestellt sei, könne sofort gebaut werden, sagte Karl Langensteiner-Schönborn vor ziemlich genau fünf Jahren zum Modellquartier „Am Horn“. Dort sollen 140 Wohnungen für rund 300 Bürgerinnen und Bürger entstehen, und das in besonders vorbildlicher, moderner Bauweise. Doch daraus wurde bislang nichts, die Wiese zwischen Eichhornstraße, Herrmann-Hesse-Weg und Zur Torkel in Konstanz ist auch heute noch unbebaut.
Und daraus könnte auch künftig nichts werden – zumindest nicht in der Form, wie die Stadt es bislang geplant hat. Denn elf Nachbarn haben sich zusammengetan, um ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan „Am Horn“ anzustrengen – und gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt auf SÜDKURIER-Anfrage: „Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt.“
Die Kosten des Verfahrens trage die Stadt, eine Revision sei nicht zugelassen. Bei Bebauungsplänen sei der Verwaltungsgerichtshof von Gesetzes wegen in erster Instanz im Rahmen einer sogenannten Normenkontrolle zuständig. Dabei entscheidet das Gericht, ob Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, gültig sind.
Stellplätze waren ein vielkritisiertes Thema
Verhandelt wurde Ende Februar über verschiedene Punkte des Bebauungsplans, der im Juli 2023 beschlossen wurde. Aus gut informierten Kreisen hat der SÜDKURIER erfahren, dass insbesondere die Zahl der Autostellplätze ein Thema war. „Autos dürfen im Quartier nicht verkehren. Stattdessen wird es Stellplätze für Car- und Bike-Sharing geben, und die Fahrradabstellplätze werden auf 420 erhöht“, heißt es auf der Webseite der Stadt, die über das Modellquartier informiert. Dass nur mit einem Stellplatzschlüssel von 0,25 gerechnet wird, wurde aber schon vor Jahren als nicht ausreichend kritisiert – ein Stellplatz für vier Wohnungen sei zu wenig, hieß es etwa 2023 im Gemeinderat.
Zusammen mit den Besucherstellplätzen seien lediglich 47 Parkplätze auf dem Gelände vorgesehen. Dabei hatte auch die Polizei festgehalten: „Bei diesem zukunftsweisenden Projekt können wir uns auch einen Stellplatzschlüssel von unter 1 jedoch deutlich über 0,5 vorstellen.“ Ob und wie dieser Aspekt des Bebauungsplans vom Verwaltungsgerichtshof kritisiert wurde, ist noch unklar. „Die Urteilsgründe werden erst in wenigen Wochen vorliegen“, erklärt eine Sprecherin des Gerichts.
Stadt betont: „Das Projekt liegt aktuell nicht brach“
Was bedeutet das für die Stadt und die Bauherren? Die beiden Anker-Bauherren, die Crescere-Stiftung und die Wohnprojekt Konstanz eG, wurden im Februar 2025 bekannt und sind laut Informationen der Stadtverwaltung für die zentrale Infrastruktur des Quartiers verantwortlich. Sie arbeiten mit der Stadt die konkreten Pläne aus. Die Crescere-Stiftung kann laut dem Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Münst noch keine Angaben zu den Folgen des Urteils machen, da die Prüfung eventueller Auswirkungen bei der Stadt Konstanz noch nicht abgeschlossen sei. Auch Initiatorin und Projektentwicklerin Sylvia Machler von der Wohnprojekt Konstanz eG verweist auf die Stadt.
Die dortige Pressestelle erklärt, dass lediglich der Tenor des ergangenen Urteils vorliege. Doch da die Urteilsgründe, die für eine sorgfältige Prüfung und Auswertung erforderlich sind, noch fehlen, könne man weitere Fragen erst später beantworten. Auf erneute Nachfrage stellt Julia Lange als Pressesprecherin allerdings klar: „Das Projekt liegt aktuell nicht brach.“ Aktuell laufe die Konzeptvergabe weiter.
Schon seit 2015 wird an Plänen gefeilt
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Rückschlag für das engagierte Projekt, das seit dem Jahr 2015 unter Mitwirkung von Bürgern, 19 Fachbereichen der Universität und der Hochschule, weiteren Experten, Baugruppen und Initiativen vorangetrieben wurde. Die rund zwei Hektar große Fläche sei das Reallabor, wie Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn 2021 erklärte, das in den vergangenen Jahren bereits viele Preise und Förderungen erhalten habe und bundesweit Beachtung finde.
Denn „Am Horn“ soll eine vorbildliche Zukunftsstadt entstehen: mit bezahlbarem Wohnraum, auf ein Mindestmaß reduzierter Versiegelung, gemeinschaftlichen Nutzungen, Platz für Urban-Gardening und begrünten Fassaden sowie vielem mehr. Das Motto lautet „Qualität statt Quadratmeter“. Bauherren der fünf zwei- bis fünfgeschossigen Häuser sollen neben den Ankern auch Baugruppen sein. Dass dafür die Grünfläche zwischen der Therme, den Kliniken Schmieder und dem Lorettowald bebaut werden soll, wurde jedoch auch von Naturschützern kritisiert.
Noch am 19. Februar dieses Jahres informierte die Stadt zum Handlungsprogramm Wohnen und nannte einige herausragende Projekte. Darunter auch das Modellquartier am Horn, zu dem als nächste Schritte die Weitererarbeitung des finalen Konzepts mit Anker und der Start des Anliegerverfahrens genannt wurden. Fünf Tage später kassierte die Stadt das Urteil in Mannheim.
Nun hat sie laut Verwaltungsgerichtshof nur noch die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. „Erfolgt das nicht, ist das Urteil rechtskräftig. Erfolgt das, geht es am Bundesverwaltungsgericht weiter“, so die Sprecherin. Die Stadt überlegt offenbar noch, ob sie diesen Weg gehen möchte: „Wie wir auf das Urteil reagieren, hängt von der Urteilsbegründung ab“, so die Pressestelle.
Im März 2021 wählte eine Jury einen Namen für das Modellquartier aus, dafür hatten Bürgerinnen und Bürger zuvor 13 Vorschläge eingereicht. Die Wahl fiel laut damaliger Pressemitteilung nicht zufällig auf „Am Horn“, denn das sei eine Verbindung zum Unesco-Weltkulturerbe Bauhaus-Musterhaus mit dem Namen „Am Horn“, das 1923 in Weimar entstand. Dort manifestierten sich damals völlig neue Vorstellungen zum zukünftigen gemeinschaftlichen Leben und Arbeiten, erklärte die Stadt. „Wenn nun in Konstanz hundert Jahre später mit der Zukunftsstadt Konstanz ein Modellquartier unter dem Namen ‚Am Horn‘ entsteht, wird damit auch der Resonanz des Bauhauses Rechnung getragen, die bis heute anhält.“
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