Neues Konzept für Ganztagsschule: Unterricht nicht mehr starr im 45-Minuten-Takt
Im Mai 2025 hatte der Gemeinderat nach intensiver Diskussion beschlossen, den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule mit einem verpflichtenden Modell einzulösen. Dies sieht in der Woche drei Schultage mit je sieben Zeitstunden vor. Die Zeitlücken, die damit an zwei Schulnachmittagen noch bestehen, werden durch buchbare, also für die Eltern kostenpflichtige Betreuungsangebote geschlossen, welche die Gemeinde als Schulträger organisieren muss.
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