Frau fährt 1953 ohne Führerschein Motorrad - und dem Ehemann droht eine Gefängnisstrafe
Es ist ein tragischer Fall, der im März 1954 am Engener Amtsgericht verhandelt wurde. Ein Ehemann, dessen Frau bei einer gemeinsamen Motorradausfahrt bei einem Unfall verstorben war, stand vor Gericht. Die Anklage: fahrlässige Tötung. Wie der SÜDKURIER am 19. März 1954 berichtete, hatte die Ehefrau, die das Motorrad gefahren war, keinen Führerschein.
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