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Wahlwerbung: Vergleich zwischen Heino und AfD

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Der Rechtsstreit um eine Wahlwerbung der AfD mit Heino hat vor dem Landesgericht Innsbruck in einem Vergleich geendet. Die AfD Uckermark müsse einen namhaften vierstelligen Betrag zahlen, sagte Heino-Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet. Obendrein habe sich der AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt.........

© Südkurier