Wahlwerbung: Vergleich zwischen Heino und AfD
Der Rechtsstreit um eine Wahlwerbung der AfD mit Heino hat vor dem Landesgericht Innsbruck in einem Vergleich geendet. Die AfD Uckermark müsse einen namhaften vierstelligen Betrag zahlen, sagte Heino-Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet. Obendrein habe sich der AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt.........
