Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5: Wie viel Geld bekommt man?
Die Pflege zu Hause ist die häufigste Pflegeform in Deutschland. Laut der aktuellen Pflegestatistik haben sich selbst 132.000 der rund 244.600 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 – das ist der höchste Grad der Beeinträchtigung – für die Versorgung in den eigenen vier Wänden entschieden. Das entspricht über 50 Prozent.
Ein großer Teil dieser Gruppe, rund 80.700 Pflegebedürftige, setzt dabei auf die Pflege allein durch Angehörige. Das wirft die Frage auf, was passiert, wenn die Pflege mal nicht im nötigen Umfang geleistet werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Laut gesund.bund.de, einer Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), kann in solchen Fällen die sogenannte Kurzzeitpflege helfen.
Mit der Leistung können pflegebedürftige Menschen zeitweise in ein Pflegeheim umziehen und werden finanziell unterstützt. So können mögliche Krisensituationen oder ein zeitweise erhöhter Pflegebedarf, zum Beispiel nach einem Aufenthalt im Krankenhaus, bewältigt werden. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5? Und welche Kosten kommen im Rahmen der vollstationären Pflege auf sie zu?
Kurzzeitpflege kurz erklärt: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Die Kurzzeitpflege ist laut gesund.bund.de ein Zuschuss zu den Kosten für einen kurzzeitigen Pflegeheim-Aufenthalt. Anspruch besteht für Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die normalerweise zu Hause gepflegt und deren Versorgung vorübergehend nicht oder nicht vollständig geleistet werden kann. Das müssen Pflegebedürftige nachweisen.
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