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Keine E-Auto-Förderung ohne Bund-ID: Was Interessenten beachten müssen

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22.05.2026

Ihren Führerschein müssen Autofahrerinnen und Autofahrer bald nicht mehr physisch vorzeigen können. Was mit einem digitalen Fahrzeugschein bereits umgesetzt wurde, soll laut der Bundesregierung auch beim Führerschein kommen. Ziel sei es, den „nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen“. Dieser kann dann auf dem Smartphone mitgeführt werden. Auch in anderen Bereichen rund ums Auto wird Deutschland digitaler – oder ist es bereits. So zum Beispiel bei der neuen E-Auto-Förderung.

Wer keine Bund-ID – also einen zentralen Bürger-Account für Behörden-Dienstleistungen – hat, kann die Förderung nicht bekommen. Stimmt das wirklich, was ist die Bund-ID und wie wird das Konto eingerichtet?

E-Auto-Förderung ohne Bund-ID: Kann man sie wirklich nicht bekommen?

Wer ab 1. Januar 2026 ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid erstmals zugelassen hat und zudem ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro hat, erfüllt laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung. Bei Familien mit minderjährigen Kindern verschiebt sich die........

© Südkurier