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Anspruch auf Grundsicherungsgeld: Wer gilt als erwerbsfähig und hilfebedürftig?

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09.08.2026

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie soll vorrangig Menschen in Arbeit vermitteln. Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen sich zugleich auf die Unterstützung verlassen können. Der Regelsatz liegt aktuell bei 563 Euro für Alleinstehende. Außerdem übernimmt das Jobcenter weitere Kosten, wie etwa die Wohnkosten bis zu einer gewissen Grenze.

Bevor die Leistung allerdings bezogen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein Antrag auf Grundsicherunsgeld gestellt werden. Anspruch auf Grundsicherung haben laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig........

© Südkurier