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An Karfreitag herrscht Tanzverbot – aber in Konstanz wird ein Fest gefeiert, das davon befreit ist

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28.03.2026

Die Giordano-Bruno-Stiftung Bodensee fordert Freiheit von religiösen Zwängen. Sie sieht es als überholt an, dass alle stillhalten müssen, weil Christen an Karfreitag des Leidens und Sterbens Jesu gedenken. Deshalb lädt sie zur Party mit Diskussion am Karfreitag, 3. April, ab 22 Uhr in der Kantine Konstanz (Oberlohnstraße 3).

Die Veranstaltung beginnt mit einem Vortrag zur Trennung von Kirche und Staat sowie mit der Diskussion über weltanschauliche Vielfalt und Wissenschaft. Karfreitag gilt in Baden-Württemberg als stiller Tag, an dem Tanzveranstaltungen verboten sind – ausgenommen, es gibt eine Befreiung davon. Und diese gibt es. Anja Fuchs, Sprecherin der Stadt Konstanz, sagt, man habe die Genehmigung wie im Vorjahr 2025 erteilt.

Damals stellte die Stadt fest: Von der Konzeption her diene die Veranstaltung nicht dem reinen Vergnügen. Der Tanz sei auch ein Protest gegen die Feiertags-Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg und damit Ausdruck der Weltanschauung.

„Verbotene Bewegungen“ als Ausdruck von Freiheit

Heute sagt Anja Fuchs, dass es 2025 keine Beschwerden gegeben habe: „Die Feiertagsruhe wurde nicht beeinträchtigt. Die Veranstaltung ist wieder bewilligt.“ Anabel Sauer von der Stiftung nennt sie „Forbidden Moves“, also verbotene Bewegungen. Schon im Jahr 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Karfreitag als stiller Tag zwar besonders geschützt werden dürfe, es aber unverhältnismäßig sei, Ausnahmen komplett auszuschließen.

Eine Minderheit soll keine Gesetze bestimmen, findet die Stiftung

Die Giordano-Bruno-Stiftung Bodensee macht geltend, es sei nur noch eine Minderheit der Bevölkerung Mitglied in einer der beiden großen christlichen Kirchen. Laut Forschungsgruppe Weltanschauung waren es Ende 2025 noch knapp 44 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Humanisten fordern, der Wandel in der Gesellschaft müsse sich in der Feiertagsgesetzgebung widerspiegeln. In der Mitteilung der Stiftung heißt es: Ein weltanschaulich neutraler Staat dürfe nicht die Freiheitsrechte aller Bürger einschränken, um an die Gepflogenheiten einer religiösen Minderheit anzuknüpfen.

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