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CDU-Arbeitnehmerflügel will Teilzeit-Anspruch stutzen

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25.01.2026

Der Arbeitnehmerflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Es soll ihn nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung.

Das geht aus einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zunächst der «Stern» berichtete. Der Antrag trägt den Titel «Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit». Widerspruch kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus........

© Südkurier