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Urteil mit politischer Sprengkraft: Le Pen darf zur Präsidentschaftswahl antreten

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07.07.2026

Marine Le Pen war keinerlei Gefühlsregung anzumerken. Äußerlich völlig ruhig hörte sie sich am Dienstagnachmittag 45 Minuten lang die Urteilsverkündung in ihrem Berufungsprozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern an. Gleich im Anschluss eilte sie aus dem Pariser Justizpalast, ohne ein Wort oder zumindest einen Blick für die vielen Journalisten, Kameraleute und Fotografen, die dort auf sie warteten. Sie fuhr direkt in die Parteizentrale ihres rechtsextremen Rassemblement National (RN). Es gab Diskussionsbedarf.

Die 57-Jährige und ihr Umfeld müssen von der Urteilsverkündung ebenso überrascht gewesen sein wie die politischen Beobachter in Paris. Denn anders als erwartet ließ das Berufungsgericht ihr die theoretische Möglichkeit, bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Im Gegensatz zu den Richtern im Prozess der ersten Instanz im März 2025. Damals wurde Le Pen unter anderem zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und fünf Jahren „Unwählbarkeit“ mit sofortiger Wirkung verurteilt.

Würde sie antreten, wäre das riskant

Das Berufungsgericht verringerte diese Strafe nun auf 15 Monate und sah sie trotz des Schuldspruchs wegen „schwerwiegender Tatsachen“ als bereits abgegolten an. Die........

© Südkurier