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Mit Tempo 100 durch Murg – aber war es wirklich ein verbotenes Autorennen?

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09.04.2026

Groß war die Freude bei zwei jungen Angeklagten, als ihnen Richter Tobias Scherm am Ende einer Strafverhandlung noch im Saal des Amtsgerichts Bad Säckingen die Führerscheine wieder aushändigte. Von der Polizei eingezogen wurden die begehrten Scheckkarten nach einer wilden Raserei durch Murg an einem Sonntag im August vergangenen Jahres.

Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens konnte vor dem Amtsgericht nicht zweifelsfrei bewiesen werden, weshalb Staatsanwältin Katharina Bisegger nach  einem Rechtsgespräch zwischen den beiden Verteidigern, ihr und Richter Scherm die Einstellung der Verfahren beantragte. Die Zustimmung der beiden Angeklagten erfolgten binnen Sekunden.

Richter Scherm hält das Gesetz von 2017 für „nicht gut greifbar formuliert“

Den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gibt es in Deutschland erst seit Oktober 2017. Der noch recht junge Paragraph, so Richter Scherm, sei „nicht gut greifbar formuliert“, weshalb das von Roger Straßberger, einem der beiden Verteidiger, erbetene nichtöffentliche  Rechtsgespräch auch nach wenigen Minuten schon zu Ende war.

Unstrittig war, dass die beiden Autofahrer am Abend jenes Sonntags im August 2025 mit ihren beiden Wagen........

© Südkurier