menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Mit Tempo 100 durch Murg – aber war es wirklich ein verbotenes Autorennen?

12 0
09.04.2026

Groß war die Freude bei zwei jungen Angeklagten, als ihnen Richter Tobias Scherm am Ende einer Strafverhandlung noch im Saal des Amtsgerichts Bad Säckingen die Führerscheine wieder aushändigte. Von der Polizei eingezogen wurden die begehrten Scheckkarten nach einer wilden Raserei durch Murg an einem Sonntag im August vergangenen Jahres.

Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens konnte vor dem Amtsgericht nicht zweifelsfrei bewiesen werden, weshalb Staatsanwältin Katharina Bisegger nach  einem Rechtsgespräch zwischen den beiden Verteidigern, ihr und Richter Scherm die Einstellung der Verfahren beantragte. Die Zustimmung der beiden Angeklagten erfolgten binnen Sekunden.

Richter Scherm hält das Gesetz von 2017 für „nicht gut greifbar formuliert“

Den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gibt es in Deutschland erst seit Oktober 2017. Der noch recht junge Paragraph, so Richter Scherm, sei „nicht gut greifbar formuliert“, weshalb das von Roger Straßberger, einem der beiden Verteidiger, erbetene nichtöffentliche  Rechtsgespräch auch nach wenigen Minuten schon zu Ende war.

Unstrittig war, dass die beiden Autofahrer am Abend jenes Sonntags im August 2025 mit ihren beiden Wagen in  Murg und weiter Richtung Rhina viel zu schnell unterwegs waren, dass sie hintereinander herfuhren und dass beide eine Verkehrsinsel mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der linken Fahrbahn passiert hatten. Zuvor hatten beide Autos eine ebenfalls in Richtung Laufenburg fahrende Zivilstreife der Polizei mit hohem Tempo überholt.  Für einen von beiden war die Fahrt an einer Bushaltestelle in Rhina zu Ende, der andere erreichte sein Ziel im Laufenpark zwar noch, wurde dort aber von der Polizei gestellt.

In Paragraph 315d Strafgesetzbuch heißt es: „(1) Wer im Straßenverkehr 1) ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2) als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3) sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Dass sie viel zu schnell unterwegs waren, stellten vor Gericht beide Angeklagte nicht in Abrede. Einer hat sich bereits freiwillig einem Stresstraining bei einem Verkehrspädagogen unterzogen, der andere hat entsprechende Termine fest vereinbart. Unstrittig ist auch, dass sich die beiden 22 Jahre alten Autofahrer kannten. Flüchtig, wie beide vor Gericht sagten.

Einer von beiden – eigenen Angaben zufolge ein Autofreak, der Menschen eher an ihrem Auto als an ihrem Gesicht erkennt – hatte den Wagen des anderen vor sich auf der Ortsdurchfahrt in Murg erkannt und sich wegen der riskanten und rasanten Fahrweise Sorgen um diesen gemacht. Also, so seine Einlassung, sei er hinter ihm hergefahren, um zu schauen, ob alles in Ordnung sei. Dass dabei auch innerorts überholt und sogar links an der Verkehrsinsel vorbeigefahren worden sei, habe er in Kauf genommen.

Der andere räumte ein, deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. In den Rückspiegel oder auf den Tacho habe er nicht geschaut. Er sei sehr gefrustet gewesen, weil er erst wenige Minuten zuvor erfahren hatte, dass der von ihm und seinen Freunden gebuchte Urlaubsflug nach Mallorca gestrichen wurde. Mit eben diesen Freunden habe er sich noch an dem Abend im Laufenpark treffen wollen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Der andere stand am Vorabend des ersten Arbeitstags bei einem neuen Arbeitgeber. Um dort einen guten Eindruck zu machen, habe er sich in Rhina von einem Bekannten noch die Haare schneiden lassen wollen. Beide verneinten also, geplant in Rennmanier durch Murg gebrettert zu sein.

Die beiden fuhren Tempo 100 innerorts und Tempo 150 außerorts

Diesen Eindruck aber hatten die Polizeibeamten, die in einer Zivilstreife unterwegs waren. Der Fahrer des Polizeiautos habe im Rückspiegel bemerkt, wie sich zwei Autos mit hoher Geschwindigkeit genähert hatten. Gegen Ende der 30er-Zone in Murg habe das hintere Auto zum Überholen angesetzt und sei dann auf der linken Seite an der Verkehrsinsel vorbeigefahren. Das direkt hinter der Zivilstreife fahrende Fahrzeug sei ihm gefolgt. Anhand der eigenen Geschwindigkeit gab die Polizei das  Tempo der beiden Autos mit bis zu 100 Stundenkilometern innerorts und bis zu 150 Kilometer außerorts an.

An der Bushaltestelle in Rhina konnte die inzwischen mit Martinshorn und Blaulicht fahrende Streife einen der beiden stellen. Der andere fuhr weiter – in der festen Überzeugung, der Polizeieinsatz gelte nicht ihm. Er muss eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro an den Verein für Rechtspflege bezahlen; der andere muss 2000 Euro an die Kreisverkehrswacht bezahlen. Die Höhe der Geldbuße ist abhängig vom Einkommen.

Axel Kremp Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Auto Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Amtsgericht Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


© Südkurier