Diebstahl endet mit Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit
Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen wegen räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit Bedrohung hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen 28-jährigen Mann aus Zell im Wiesental verurteilte. Der zur Tatzeit erwerbslose Angeklagte hatte versucht, im März 2025 mit einem heute nicht mehr greifbaren Mittäter aus einem Supermarkt in Zell in Wiesental Waren im Wert von rund 360 Euro zu entwenden.
Das Gericht bleibt unter dem geforderten Strafmaß
Die Freiheitsstrafe wurde von Richterin Stefanie Hauser für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – Staatsanwältin Carlotta Hinz hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, vier Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Ferner wurde der Angeklagte vom Gericht einer Bewährungsaufsicht unterstellt und hat innerhalb von drei Monaten gemeinnützige Arbeiten im Umfang von 120 Stunden zu leisten. Auch wurden ihm die Kosten des........
