Diebstahl endet mit Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit
Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen wegen räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit Bedrohung hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen 28-jährigen Mann aus Zell im Wiesental verurteilte. Der zur Tatzeit erwerbslose Angeklagte hatte versucht, im März 2025 mit einem heute nicht mehr greifbaren Mittäter aus einem Supermarkt in Zell in Wiesental Waren im Wert von rund 360 Euro zu entwenden.
Das Gericht bleibt unter dem geforderten Strafmaß
Die Freiheitsstrafe wurde von Richterin Stefanie Hauser für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – Staatsanwältin Carlotta Hinz hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, vier Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Ferner wurde der Angeklagte vom Gericht einer Bewährungsaufsicht unterstellt und hat innerhalb von drei Monaten gemeinnützige Arbeiten im Umfang von 120 Stunden zu leisten. Auch wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Der Angeklagte hat sich in den vergangenen Jahren laut Bundeszentralregister bereits des Erschleichens von Leistungen, des Hausfriedensbruchs sowie des Diebstahls und des Betrugs schuldig gemacht. Vor Gericht räumte er den ihm zur Last gelegten Diebstahl mit einer Entschuldigung ein. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der vollendeten und versuchten Körperverletzung zum Nachteil einer Mitarbeiterin des Supermarkts und eines Zeugen stritt er jedoch ab. Zur Begründung für seine Tat nannte er eine „existenzielle Not, da ich nichts zu essen hatte“.
Eine aufmerksame Kundin beobachtet versuchten Diebstahl
Gescheitert war der Diebstahl aufgrund der Aufmerksamkeit einer Kundin des Supermarkts. Diese hatte beobachtet, wie die Täter einen befüllten Einkaufswagen aus dem Geschäft geschoben hatten und machte mit ihrer Handykamera Fotos vom Täter. Die Zeugin wurde daraufhin vom Angeklagten mit den Worten bedroht: „Lösch die Bilder, ich mach sie kaputt und ich mach dich fertig.“
Nicht eindeutig aufklären ließ sich vor Gericht der weitere Ablauf des Geschehens vor dem Supermarkt. Nachdem es einer von der Zeugin herbeigerufenen Kassiererin gelungen war, die beiden Täter aufzuhalten, ergriff zunächst der Mittäter die Flucht, während es der Kassiererin gelang, nach einem körperlichen Gerangel mit dem Angeklagten den Einkaufswagen sicherzustellen. Allerdings habe sie dabei „Angst gehabt, dass mir der Mann etwas antut“. Der Angeklagte ergriff daraufhin die Flucht. Aufgegriffen wurde er, da sein Mittäter nur wenige Stunden nach der Tat in einem nahegelegenen Supermarkt einen weiteren Diebstahl beging.
Vorwurf der Körperverletzung kann nicht bewiesen werden
Der damit verbundene Vorwurf der vollendeten und versuchten Körperverletzung ließ sich nach der Vernehmung von vier Zeugen laut Ansicht des Gerichts nicht aufrechterhalten. Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurde er daher von Richterin Hauser durch das Gericht fallen gelassen.
Für Staatsanwältin Carlotta Hinz hatte sich der Angeklagte somit des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit einer Bedrohung schuldig gemacht. Verteidiger Marco Blei, Rechtsanwalt aus Schopfheim, sah hingegen lediglich den Tatbestand des einfachen Diebstahls erfüllt und bat das Gericht um eine „milde Strafe“ für seinen Mandanten. Eine Einschätzung, der Richterin Hauser in ihrem Urteil allerdings nicht zu folgen vermochte. Dem Angeklagten gab sie vielmehr eine deutliche Mahnung mit auf den weiteren Lebensweg: „Mit solchen Taten verbauen Sie sich alles, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.“
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