Was das Urteil zur Untervermietung für Sie bedeutet
Der deutsche Mietwohnungsmarkt ist in den vergangenen Jahren deutlich aus dem Ruder gelaufen. Es fehlen über 1,4 Millionen preiswerte Wohnungen, die Zahl der Sozialwohnungen ist in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gesunken.
In 627 Kommunen von Regensburg bis Flensburg, von Aachen bis Strausberg bei Berlin gilt inzwischen die Mietpreisbremse , weil die Exzesse sonst nicht in den Griff zu bekommen sind. Im vergangenen Jahr waren es noch 493.
Und auf allen Seiten des wirtschaftlichen Spektrums versuchen sich Geschäftemacher an dieser Situation zu bereichern.
Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip« refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .
Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »taz«. Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.
Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) eine besonders geschäftstüchtige Gruppe von Mieterinnen und Mietern vorgenommen und ihnen ein deutliches Stoppschild hingestellt. Die Richter haben geurteilt, dass die Untervermietung der eigenen Wohnung kein zulässiges Geschäftsmodell ist (Az. VIII ZR 228/23). Das stärkt die Eigentümer und schützt die Untermieter vor besonders geschäftstüchtigen (Ver-)Mietern.
Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter eine 65-Quadratmeter-Wohnung, für die er selbst nur 460 Euro kalt bezahlen musste, für 962 Euro netto kalt untervermietet. Aus Medienberichten wird klar: Der Mann ist........
