Die Mär von der Heiratsstrafe in der AHV
Ehepaare gehen auch mit der AHV einen Bund ein.
Wer heiratet, geht nicht nur mit seinem Partner, sondern auch mit der AHV einen Deal ein: Die Ehepartner werden künftig als Gemeinschaft betrachtet und mit verschiedenen Instrumenten abgesichert. Im Gegenzug wird die gemeinsame Altersrente auf 150 Prozent einer Maximalrente gedeckelt.
«Unfair» findet das die Mitte und will diesen Deal vom Traualtar an die Urne bringen. Mit der Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung in der Ehe endlich abschaffen» fordert sie, dass Ehepaare bis zu zwei volle Renten erhalten können statt wie bisher nur eineinhalb. Es ist eine teure Wahlkampfwerbung, die sich die Mitte mit dieser Initiative leistet: 3,8 Milliarden Franken dürfte die Aufhebung der Plafonierung im Jahr 2030 kosten.
Wer diese Summe wie berappen soll, darüber schweigt sich die Initiative aus. Und sie schweigt auch darüber, dass die Prämisse, unter der sie steht, nämlich dass Ehepaare in der AHV diskriminiert werden, beim näheren Hinsehen falsch ist. Denn die AHV hat für Verheiratete eine ganze Reihe von Absicherungen und Ausgleichsmassnahmen eingebaut, die für Unverheiratete nicht gelten.
Verheiratete profitieren von mehreren........
