Wir lassen uns nicht einschränken!
Manchmal sind es nicht die großen Urteile, sondern die kleinen Entscheidungen, die zeigen, wie es um Demokratie und Rechtsstaat bestellt ist. Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist so ein Fall. Ein Fall, der schon beim ersten Hinsehen nicht ganz sauber wirkt. Diversion statt Urteil, Verantwortung übernommen für ein politisches Versprechen – das letztlich zu einem Chefposten beim Finanzamt Braunau geführt haben könnte. Ein mildes Ende für einen gewichtigen Vorwurf. Im Justizministerium runzelte man die Stirn, es folgte eine Weisung, eine neuerliche Prüfung. Und schließlich: derselbe Fall, dieselbe Richterin, noch einmal von vorn.
Man könnte das alles als Korrekturmechanismus lesen. Als Beweis dafür, dass das System funktioniert. Könnte.
Was dann aber im Gerichtssaal in Linz passiert ist, passt in dieses Bild nicht mehr hinein. Nach einer etwas skurrilen Diskussion wurde einem Kollegen eines anderen Mediums untersagt, live aus dem Verfahren zu berichten. Begründung: Zeugen könnten außerhalb des Saals mitlesen und dadurch beeinflusst werden. Klingt logisch – ist es aber nicht.Wer Zeugen beeinflussen will, braucht keinen Liveticker. Der setzt jemanden in den Saal, der mitschreibt, hinausgeht und berichtet. Das passiert. Und es wird weiterhin passieren. Der Unterschied: Jetzt ist die Öffentlichkeit von der besonders detaillierten Ticker-Berichterstattung ausgeschlossen, die informellen Wege bleiben aber offen.
Damit verschiebt sich etwas Grundsätzliches. Gerichte sind aufgerufen, den Verfahrensablauf so zu organisieren, dass Zeugen möglichst unbeeinflusst aussagen. Zu glauben, dass diese – gerade nach jahrelangen öffentlichkeitsträchtigen Ermittlungsverfahren, in denen sie meistens ohnehin auch schon befragt wurden – quasi in Vakuum verpackt zur Aussage erscheinen, ist absurd. Und es ist auch nicht notwendig: Schließlich kann ein Gericht die Glaubwürdigkeit hinterfragen, bewusste Falschaussagen sind strafbar. Beschränkungen der medialen Berichterstattung sind sinnlos – und gefährlich.
Gerade in solchen Verfahren ist Berichterstattung mehr als Protokoll. Sie ist Kontrolle. Sie schafft Nachvollziehbarkeit und zwingt zur Präzision – auf allen Seiten. Die Entscheidung aus Linz kratzt an diesem Prinzip.
Gerade in solchen Verfahren ist Berichterstattung mehr als Protokoll. Sie ist Kontrolle. Sie schafft Nachvollziehbarkeit und zwingt zur Präzision – auf allen Seiten. Die Entscheidung aus Linz kratzt an diesem Prinzip.
Gerade in solchen Verfahren ist Berichterstattung mehr als Protokoll. Sie ist Kontrolle. Sie schafft Nachvollziehbarkeit und zwingt zur Präzision – auf allen Seiten. Die Entscheidung aus Linz kratzt an diesem Prinzip.
Man sollte sich auch vergegenwärtigen, worum es hier geht: um den Klubobmann der Volkspartei. Um eines der mächtigsten politischen Ämter dieses Landes. Um den – von Wöginger bestrittenen – Vorwurf, Einfluss auf eine Postenbesetzung genommen zu haben. Wenn es dafür kein überwiegendes öffentliches Interesse gibt – wofür dann?
Gerade in solchen Verfahren ist Berichterstattung mehr als Protokoll. Sie ist Kontrolle. Sie schafft Nachvollziehbarkeit und zwingt zur Präzision – auf allen Seiten. Die Entscheidung aus Linz kratzt an diesem Prinzip. Und sie ist nicht isoliert zu betrachten. Man erinnert sich an Untersuchungsausschüsse, in denen Übertragungen in den Presseraum so gestaltet waren, dass man zwar hören, aber kaum sehen konnte, was passiert. Große Wasserzeichen, schlechte Bilder – als ob Mimik und Gestik nicht Teil der Wahrheit wären. Es sind diese Details, die darüber entscheiden, ob Öffentlichkeit hergestellt wird oder nur behauptet.
Wenn nun auch Gerichte beginnen, Berichterstattung unter Verweis auf mögliche Beeinflussung einzuschränken, ist der nächste Schritt nicht weit. Warum nicht auch im nächsten U-Ausschuss argumentieren, laufende Berichte seien problematisch? Warum nicht Medien weiter zurückdrängen, wenn es heikel wird? Das wäre bequem. Und gefährlich.Denn natürlich stört Öffentlichkeit. Sie ist anstrengend, manchmal unfair, oft zugespitzt. Sie nervt. Aber genau deshalb ist sie notwendig.
Natürlich gibt es Grenzen: nationale Sicherheit, höchstpersönlicher Lebensbereich zum Beispiel. Wo endet der Schutz des Einzelnen, wo beginnt das Recht der Öffentlichkeit? Diese Abwägung ist der Kern. Und in politisch sensiblen Fällen sollte sie klar ausfallen: im Zweifel für die Öffentlichkeit.
Die Justiz und die Medien stehen einander naturgemäß gegenüber. Unterschiedliche Logiken, unterschiedliche Ziele. Das ist kein Fehler, sondern Teil des Systems. Problematisch wird es erst, wenn eine Seite beginnt, die andere vorsorglich einzuschränken. Der Beschluss von Linz wirkt wie so eine Vorsichtsmaßnahme. Vielleicht bleibt er eine Ausnahme. Hoffentlich. Denn wenn daraus Praxis wird, verliert die Öffentlichkeit schleichend an Raum. Und mit ihr ein wesentliches Kontrollinstrument.
Die profil-Redaktion wird solche Einschränkungen nicht hinnehmen, aus Überzeugung – ich möchte auch alle Kollegen ermuntern, sich mit Verve zu widersetzen. Denn Transparenz ist eine Praxis, die zwar nie perfekt war, im Kern aber doch wunderbar funktioniert: als Wunderwaffe gegen Schieflagen aller Art. Das sollte auch die Justiz wissen.
