»Kufiyas in Buchenwald« will wegen verbotener KZ-Mahnwache klagen
Die Kampagne »Kufiyas in Buchenwald«, der mehrere jüdische Organisationen angehören, darf zum Jahrestag der Befreiung am kommenden Sonntag keine Mahnwache an der Gedenkstätte Buchenwald abhalten. Die Versammlungsbehörde in Weimar hat diese Auflage zur angemeldeten Kundgebung Anfang der vergangenen Woche schriftlich übermittelt und als Ausweichort die Innenstadt in Weimar angeordnet. Die Veranstalter*innen haben vor den Osterfeiertagen rechtliche Schritte dagegen angekündigt.
Mit der Kampagne wollen die Beteiligten gegen ein angebliches Verbot von pro-palästinensischen Solidaritätssymbolen wie der Kufiya, dem Olivenzweig und der Wassermelone an der Gedenkstätte vorgehen. Die Mahnwache am 12. April, so erklärten die Organisator*innen, habe zum Ziel gehabt, der Opfer von Völkermord und Faschismus zu gedenken, den »Schwur von Buchenwald« zu ehren und »die grundlegende Pflicht zum Kampf gegen alle Formen des Völkermords zu bekräftigen, insbesondere gegen den derzeit in Palästina stattfindenden Völkermord«.
In Buchenwald wurden zwischen 1937 und 1945 unter anderem Jüd*innen, Sintizze und Rom*nja, queere Menschen sowie viele politische Gefangene inhaftiert. 56 000 Menschen wurden ermordet oder starben an Hunger, Krankheit, Zwangsarbeit........
