Transfeindliche Hetzkampagne: LPK Präsidentin tritt zurück
Transfeindliche Hetzkampagne: LPK Präsidentin tritt zurück
Rona Duwes transfeindliche Hetzkampagne reiht sich nicht nur in den zunehmenden Autoritarismus ein, sondern repräsentiert darüber hinaus eine Tendenz in der feministischen Bewegung, die es zu bekämpfen gilt.
Nach einer transfeindlichen Kampagne durch die selbsternannte „Aktivistin“ Rona Duwe legte Sabine Maur, bis dahin Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Ende März ihre Ämter nieder. Im September letzten Jahres hielt Maur ein Webinar für Psychotherapeut:innen zur leitliniengerechten Behandlung von trans Personen mit dem expliziten Verbot, die Veranstaltung aufzuzeichnen, um einen geschützten Raum für alle Teilnehmer:innen zu schaffen. Entgegen dem Verbot wurde die Veranstaltung jedoch gefilmt und anschließend ein 60-sekündiger Ausschnitt daraus im Netz verbreitet – allen voran durch Rona Duwe. Gegen die Verbreitung ging Maur gerichtlich vor, am 10. März entschied das Landgericht Berlin II, es handle sich um ein „Dokument der Zeitgeschichte“, dessen Weiterverbreitung nicht zu verhindern sei. Das Gericht gab der Klage aber insofern statt, als es Duwe untersagte, weiterhin zu behaupten, Maur würde falsche Diagnosen ausstellen.
Duwe konstruierte diesen Vorwurf, da Maur in dem Videoausschnitt auf die Benachteiligung von nicht-binären Personen und die schwierige Situation, in die Behandler:innen durch die Rechtslage gebracht werden, verwies. Denn einerseits bejahen die medizinischen Leitlinien das Recht nicht-binärer Personen auf geschlechtsangleichende Maßnahmen. Andererseits aber schloss die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen 2021 nicht-binäre Personen willkürlich von geschlechtsangleichenden Maßnahmen aus und zusätzlich besteht seit 2023 ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Gesundheitsversorgung aller trans Personen aussetzt, das heißt, eigentlich auch binärer trans Personen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Neuregelung gefunden hat. Da dies allerdings eine lange Zeit in Anspruch nehmen dürfte, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei binären trans Personen bisher weiter. Laut dem Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin II hätte Maur den Teilnehmer:innen des Webinars nahegelegt, „einen Hinweis auf die Non-Binarität (…) zu unterlassen“, um dadurch „den Ausschluss non-binärer Menschen von der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu umgehen [und] eine Kostenerstattung zu erwirken“.
Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) betont in einer Stellungnahme, dass zunächst einmal sozialrechtlich zu klären sei, was bei einer Indikation an die Krankenkasse den Vorrang habe, wenn sich eine nicht-binäre Person, mit dem Geschlechtseintrag männlich oder weiblich, in eine Begleittherapie begibt: „Die Beschreibung mit der grundrechtlich geschützten rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit oder die Selbstauskunft der Klient*innen, sofern diese in der Therapie überhaupt als nicht-binär offenbart wird.“ Solange es darauf aber keine rechtsverbindliche Antwort gebe, ließe sich hier auch kein Rechtsverstoß konstruieren. Maur benenne mit ihrer Äußerung ein strukturelles Problem im Sozialrecht. Queernet-RLP begreift den Vorwurf, dem sich Maur ausgesetzt sieht, Hinweise zur Umgehung eines Ablehnungsbescheids der Kostenübernahme gegeben zu haben, als ein Defizit, das auf mangelnde Bildung und Sensibilität innerhalb der Justiz hinweise. Maur selbst schrieb, die Verantwortung zu übernehmen, wenn sie sich missverständlich äußere, und begründete ihren Rücktritt damit, Schaden von der LPK-RLP und der BPtK abwenden zu wollen.
Ein Schritt,........
