Erfolg vor Gericht: Patrick wurde freigesprochen
Erfolg vor Gericht: Patrick wurde freigesprochen
Patrick stand heute am 9. März wegen seiner Palästinasolidarität am letztjährigen CSD in München vor Gericht. Heute wurde er freigesprochen, was einen Sieg für die gesamte Palästinabewegung darstellt.
Der Prozess wegen angeblicher Nötigung endete heute für unseren Genossen Patrick mit einem klaren Erfolg: die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass Patrick eine Israelfahne beim letzten CSD in München geklaut haben soll, konnte vor Gericht nicht standhalten und Patrick erhielt einen Freispruch. Das ist ein klares Zeichen an die Palästinabewegung, dass es sich lohnt, zu kämpfen, gerade wenn zionistische Provokateure auf die Hilfe von Staat und Polizei zurückgreifen, um den Protest gegen den Genozid zu isolieren. Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass der deutsche Staat immer stärker versucht, legitimen Protest einzuschränken, aber dass wir diese Einschränkungen nicht einfach hinnehmen dürfen.
Dabei war die Anklage von Anfang an auf wackeligen Beinen aufgebaut, was sich heute auch im Prozess zeigte. Die Zeug:innen der Anklageseite widersprachen sich mehrmals in ihren Aussagen, ein Zeuge betonte sogar, dass der Angeklagte nicht die Fahne geklaut hatte. Die Anklage fußte auf keinerlei stichhaltigen Beweisen, weswegen der Prozess sogar vor der Anhörung der Zeugen der Verteidigung frühzeitig beendet wurde. Die Staatsanwaltschaft fühlte sich deswegen aufgrund der unzureichenden Beweislage dazu gedrängt, selbst für Freispruch zu plädieren, betonte aber im abschließenden Statement nochmal, dass Patrick trotz fehlender Beweise ein „anrüchiges“ Verhalten beim CSD getätigt haben muss. Die Verteidigung plädierte daraufhin auch auf Freispruch, jedoch wies sie den haltlosen Kommentar zurück und betonte, dass es keine Hinweise für „anrüchiges“ Verhalten gäbe, und dass das bloße Tragen einer palästinensischen Kufiya solch einen Vorwurf nicht legitimiert. Das Abschlussstatement beweist also mal wieder, dass es hier um die willkürliche Repression gegen die Palästinabewegung ging, und das jeglicher Protest gegen den Genozid in Gaza potenziell vom Staat mit Repressionen beantwortet wird.
Zu Beginn des heutigen Prozesses hatten sich um die 35 Unterstützer:innen vor dem Gerichtssaal versammelt. Die verschiedenen Redner:innen stellten heraus, dass es sich bei dem Verfahren gegen Patrick nicht um einen Einzelfall handelt, sondern einen Teil einer umfassenden Kriminalisierungswelle. Sie betonten die Notwendigkeit, dass linke und gewerkschaftliche Kräfte im Kampf gegen die Repression zusammenhalten müssen. Vielmehr zeigte der Prozess, dass wir durch eine starke Verteidigung auch lernen, uns gegen die autoritäre Wende zu stellen und auch gewinnen können. Patricks Kampagne, die durch Betroffene von Berufsverboten, Gewerkschafter:innen, kommunistischen Streamer, Künstler:innen und linke und palästinasolidarische Organisationen unterstützt wurde, kann als ein gutes Beispiel dienen, wie wir juristisch aber vor allem auch politisch gegen Repression als Teil des fortschreitenden Autoritarismus kämpfen können.
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