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Wehrpflicht: Längere Auslandsaufenthalte nur mit Genehmigung der Bundeswehr

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04.04.2026

Wehrpflicht: Längere Auslandsaufenthalte nur mit Genehmigung der Bundeswehr

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ ist am 1. Januar eine neue Regelung in Kraft getreten, die Männern im wehrfähigen Alter längere Auslandsaufenthalte ohne die Zustimmung der Bundeswehr untersagt.

Das „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ ist Ende letzten Jahres durch den Bundestag beschlossen worden und Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Besonders die für die Jahrgänge ab 2008 verpflichtende Musterung und die Fragebögen zur Bereitschaft für den Wehrdienst, auf deren Nichtausfüllung eine Strafe von bis zu 1000 Euro steht, haben für Aufsehen gesorgt. Gegen diesen neuen Wehrdienst haben sich bundesweit die Schulstreiks formiert, da es vor allem die Schüler, also alle, die 2008 und später geboren sind, betrifft. Was bisher unbemerkt blieb, ist eine neue Regelung, die Männern im wehrpflichtigen Alter längere Auslandsaufenthalte ohne Genehmigung durch die Bundeswehr untersagt. 

Alle Männer zwischen 18 und 45 sind wehrpflichtig

Zwar ist die Musterung nur für Männer, die im Jahr 2008 und später geboren sind, verpflichtend, doch wehrpflichtig sind alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Das bedeutet, dass auch sie einberufen werden können, sollte es der Staat für notwendig halten. Um den Zugriff auf seine wehrfähige Bevölkerung sicherzustellen, wurde im aktualisierten Wehrpflichtgesetz eine alte Regelung ausgedehnt. In der vorherigen Fassung hat sie nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gegolten, jetzt ist sie dauerhaft gültig. Konkret geht es um §3 (2) WPflG: 

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.

Männer zwischen 18 und 45 müssen seit Anfang des Jahres also für jeden Auslandsaufenthalt, der länger als drei Monate dauert, eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. 

Streik gegen die Wehrpflicht – nicht nur in der Schule

Die Militarisierung in Deutschland schreitet voran. Nicht nur die Jugend, die verpflichtende Fragebögen und Musterungen über sich ergehen lassen muss, ist davon betroffen, sondern wir alle. Die Ausreisebeschränkungen sind dabei ein weiteres, deutliches Zeichen, in welche Richtung sich der Autoritarismus in Deutschland entwickelt. Der Staat greift immer mehr in unsere Grundrechte ein, um uns bereit und verwertbar zu machen, wenn die Kriege um Einflussgebiete und Ressourcenverteilung beginnen. Wir kennen alle die Szenen aus der Ukraine, wo Greiftrupps Männer von der Straße holen, um sie an die Front zu schicken. Auf solche Szenarien bereitet sich auch der deutsche Staat vor, wenn er die Ausreise wehrfähiger Männer einschränkt und kontrolliert. 

Dieser Umstand zeigt, dass der Widerstand gegen die Wehrpflicht und die Militarisierung im Ganzen nicht die Aufgabe der Schüler:innen allein sein darf. Auch die Älteren sind durch solche Regelungen direkt betroffen. Hinzu kommen die massiven Ausgaben für die Aufrüstung und die Kürzungen im Sozialen und Gesundheitssektor, um Erstere zu finanzieren. Die Militarisierung geht uns alle an, deshalb sollten wir alle gegen diese Entwicklung Widerstand leisten. Der nächste Schulstreik gegen Wehrpflicht findet am 08. Mai statt. Alle Arbeiter:innen mit ihren Gewerkschaften müssen zu diesem Streik mobilisieren und den Schulstreik zu einem Generalstreik gegen die Militarisierung ausweiten. Auch die Studierenden, organisiert in ASten und Fachschaften, müssen sich beteiligen, weil sie als vorwiegend junge Menschen die nächsten sind, die eingezogen werden. Denn am Ende sind es unsere Toten, die wir zu begraben haben, während sich die Bonzen und Konzernchefs in Sicherheit wiegen und ihre Profite genießen.

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