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Berliner Hochschulen: Freiräume im Fadenkreuz?

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26.02.2026

Berliner Hochschulen: Freiräume im Fadenkreuz?

Der Berliner Senat verkauft die Gründung einer Baugesellschaft als Lösung für den Sanierungsstau an den Hochschulen. Was steckt wirklich hinter dem Projekt?

Es ist Wahljahr in Berlin und während SPD und CDU sich öffentlich als Garanten einer stabilen Wissenschaftslandschaft inszenieren, wächst hinter den Kulissen ein Reformprojekt heran, das die Hochschulen langfristig verändern könnte. Offiziell geht es um marode Gebäude und einen milliardenschweren Sanierungsstau. Die nun geplante Hochschulbaugesellschaft wird deshalb vor allem als technische Modernisierung verkauft.

Doch aus Sicht vieler Beschäftigter und Studierender steht mehr auf dem Spiel. Kritiker:innen warnen, dass die neue Struktur nicht nur Bauprozesse bündeln, sondern auch Kosten- und Steuerungsdruck verschärfen könnte. Was als Effizienzprojekt beginnt, droht damit zum Hebel für eine weitergehende Umgestaltung der Hochschulen zu werden – mit möglichen Folgen für Mitbestimmung, Arbeitsbedingungen und studentische Freiräume.

Dass künftig Bau- und Sanierungsaufgaben zentral über eine neue Hochschulbaugesellschaft organisiert werden sollen, wird offiziell mit Effizienzgewinnen und zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten begründet. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung könnte die Gesellschaft eigenständig Kredite aufnehmen und damit Investitionen außerhalb des regulären Landeshaushalts finanzieren. Auf diese Weise soll der milliardenschwere Sanierungsstau an den Berliner Hochschulen schrittweise abgebaut werden.

Am Montag haben sich die Spitzen der Berliner Universitäten im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses kritisch zu den Plänen für eine zentrale Hochschulbaugesellschaft geäußert. So machte etwa HU-Präsidentin Julia von Blumenthal deutlich, dass man den vorliegenden Referentenentwurf, der Grundlage für die Gesetzgebung im Juni 2026 sein soll, für unzureichend halte. Bereits zuvor hatte auch die Landeskonferenz der Berliner Hochschulleitungen ihre Bedenken in einem gemeinsamen Schreiben formuliert. Trotz dieser Kritik gilt das Grundmodell politisch weitgehend als gesetzt. 

Hochschulen als Mieterinnen

Aus Sicht von Beschäftigten und Studierenden stellt sich jedoch die Frage, wer am Ende den Preis für diese Konstruktion zahlt – und welche strukturellen Verschiebungen damit langfristig vorbereitet werden, denn der Kern des Projekts ist brisant: Hochschulen sollen perspektivisch Mieterinnen ihrer eigenen Gebäude werden. Die neue Gesellschaft würde Neubau, Sanierung und Instandhaltung übernehmen und als zentrale Bau- und Gebäudemanagerin auftreten.

Was nach Verwaltungsmodernisierung klingt, bedeutet eine strukturelle Machtverschiebung. Mietzahlungen erzeugen dauerhaften Kostendruck, Flächen werden betriebswirtschaftlich bewertet, und die Hochschulen verlieren direkte Kontrolle über ihre Infrastruktur.

Für selbstverwaltete studentische Räume könnte das Modell besonders folgenreich werden. Orte wie das GalileA an der FU stehen exemplarisch für politische Organisierung und nicht-kommerzielle Nutzung. Unter einem Vermietermodell geraten solche Strukturen strukturell unter Druck. Wenn Flächen primär nach Kosten-Nutzen-Kriterien bewertet werden, gelten Freiräume schnell als ineffizient. Hochschulleitungen können sich künftig auf die Hochschulbaugesellschaft und vermeintliche „Sachzwänge“ berufen – steigende Mieten, Flächenoptimierung, Sicherheitsauflagen.

Der Vorstoß kommt nicht aus dem Nichts. Bereits im Dezember 2021 wurde mit der sogenannten FUBIC eine Struktur vorbereitet, die Ausgliederungen wissenschaftsnaher und technischer Bereiche ermöglicht hätte. Gewerkschaften warnten früh vor einem Einfallstor für Outsourcing unterhalb des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Nach dem erzwungenen Abgang von FU-Kanzlerin Andrea Bör Ende 2021 und der folgenden rechtlich unsicheren Phase „ohne rechtssichere Kanzlerin“ stockte das Projekt.

Die Parallele zur FUBIC ist offensichtlich. Schon damals wäre insbesondere die Auslagerung technischer und handwerklicher Tätigkeiten möglich gewesen. Die neue Baugesellschaft schafft dafür nun deutlich weitergehende strukturelle Voraussetzungen. Der Referentenentwurf zum Gesetz kommt punktgenau, kurz nachdem die neue Kanzlerin gewählt ist.

Bis zu 600 Beschäftigte betroffen

Die Brisanz ist erheblich: Insgesamt könnten rund 600 Beschäftigte der technischen Abteilungen der Hochschulen von einer schrittweisen Überführung in die neue Gesellschaft betroffen sein. Der Gesetzentwurf ist bewusst weit gefasst – perspektivisch könnten nahezu alle entsprechenden Tätigkeiten einbezogen werden und sogar nochmals in private Tochterunternehmen ausgegliedert werden. Konkretisieren möchte man nach dem Gesetzesbeschluss, doch bereits jetzt zeigt sich die Verunsicherung in den Belegschaften: Ein erster Beschäftigter der technischen Abteilungen hat laut Tagesspiegel im Zusammenhang mit den Plänen zur Hochschulbaugesellschaft bereits gekündigt.

Der zuständige Staatssekretär Henry Marx spricht indes von einem „freiwilligen“ Übergang. Doch unter massivem strukturellem Kostendruck von Freiwilligkeit zu sprechen, grenzt an politische Schönfärberei. Die Erfahrung mit früheren Ausgründungen zeigt: Wenn Haushaltszwänge greifen, wird aus formaler Freiwilligkeit schnell faktischer Zwang.

Marx versucht zu beruhigen: Solange er verantwortlich sei, werde es in ausgegründeten Tochterstrukturen Tarifbindung geben.  Angesichts der Berliner Realität wirkt das wie ein schlechtes Märchen. Die Beschäftigten bei Vivantes-Töchtern oder der Charité Facility Management wurden über Jahre mit Rückführungsversprechen hingehalten. Verbesserungen wurden angekündigt, verschoben oder verwässert. Vor diesem Hintergrund wirkt die Rede des Staatssekretärs im Wissenschaftsausschuss am 23. Februar 2026 von garantierter Tarifbindung wenig belastbar. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Charité, Karl Max Einhäupl, ist inzwischen Vorsitzender des Kuratoriums der FU. Erwartbar ist aus Sicht der Beschäftigten somit eher ein Vorantreiben von Ausgliederungen als ein konsequentes Gegensteuern gegen neue Ausgründungen.

Hochschulen gehören uns

Die Zuspitzung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Hochschulbeschäftigte ohnehin unter Druck stehen. Seit Jahren werden sie mit der Auszahlung der Hauptstadtzulage hingehalten; selbst ein eindeutiges Urteil des Arbeitsgerichts veranlasst den Senat bislang nicht zur vollständigen Ausfinanzierung. Aktuell läuft zudem eine Mitgliederbefragung zu einem von vielen als unzureichend bewerteten Verhandlungsergebnis in der TV-L-Tarifrunde sowie beim TV-Stud.

Dass parallel die Hochschulbaugesellschaft vorangetrieben wird, sendet ein deutliches Signal: Während Beschäftigte Reallohnverluste hinnehmen sollen, werden gleichzeitig die Weichen für weitere Ausgliederungen in Tochterunternehmen gestellt. Die Beschäftigten bekommen zu spüren, was es bedeutet, wenn astronomische Summen in Aufrüstung fließen und für die Ausfinanzierung des öffentlichen Dienstes nicht mehr zur Verfügung stehen.

Auch die Linkspartei wirkt in der Frage der Hochschulbaugesellschaft bislang widersprüchlich. Öffentlich wird Kritik geäußert, zugleich entsteht der Eindruck, dass die grundlegende Entscheidung lieber von SPD und CDU vor der Wahl vollzogen werden soll, um anschließend mit SPD und Grünen zu koalieren. Konkrete schriftliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf liegen bislang nicht vor.

Im Grundsatz wird die Hochschulbaugesellschaft von allen Parteien befürwortet, auch von der AfD, der man – sollte sie an politischem Einfluss gewinnen – das Handwerkszeug zur Disziplinierung „missliebiger Gruppen“ wie Studis gegen Rechts in die Hände legt. Aber auch Proteste gegen Militarisierung ließen sich so perspektivisch leichter unter Druck setzen.

Die Hochschulbaugesellschaft ist Teil eines größeren Umbaus. Im Gespräch mit KGK teilt ein ver.di-Vertrauensmann an der FU mit: „Die Erfahrung der letzten Jahre ist eindeutig: Verbesserungen wurden nicht geschenkt, sondern erkämpft. Wenn SPD und CDU im Wahljahr weiter auf Sparpolitik, Aufrüstung und Ausgliederung setzen, wird die Antwort darauf nicht in den Senatsverwaltungen entstehen, sondern auf dem Campus und in den Betrieben. Die starken Proteste der Gewerkschaften gegen die Kürzungen dürfen nun nicht in einem schlechten Tarifabschluss verpuffen. Beschäftigte und Studierende sollten sich stärker denn je in den Gewerkschaften und Betriebsgruppen organisieren und im nächsten Schritt darauf drängen, dass die Gewerkschaften auch zu den Schulstreiks am 5. März mobilisieren“.

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