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Länder: Aufrufe zur Vernichtung Israels sollen strafbar werden

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10.07.2026

10. Juli 2026 – 25. Tamus 5786

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Länder: Aufrufe zur Vernichtung Israels sollen strafbar werden

Der Bundesrat hat am Freitag einen Vorschlag Hessens gebilligt, wonach die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels bestraft werden soll. Ob ihn die Bundesregierung aufgreift, ist noch unklar

Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einem Vorschlag Hessens zugestimmt, mit dem das Strafgesetzbuch geändert und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. Wie die einzelnen Landesregierungen votierten, wurde nicht festgehalten.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte nach der Sitzung: »Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.« Der hessische Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten und gebilligt werden muss, sei »ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite«, so Rhein.

Bislang sind Aufrufe zur Vernichtung Israels nicht per se strafbar. Entsprechende Parolen können nur dann sanktioniert werden, wenn sie die Billigung von Straftaten enthalten oder anderweitig strafrechtlich relevante Aussagen enthalten. Derzeit in Betracht kommende Strafvorschriften wie Volksverhetzung, die Billigung von Straftaten oder das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nur in Einzelfällen einschlägig und nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Die Existenz des Staates Israel hänge unauflöslich mit dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust zusammen, stellte der Bundesrat in seinem Beschluss fest. Deswegen sei die Leugnung des Existenzrechts im Ergebnis eine Relativierung nicht nur der Schoa, sondern auch eine Missachtung der grundgesetzlichen Ordnung, die wiederum eine Antwort auf die Gewalt- und Willkürherrschaft des........

© Juedische Allgemeine