„Evident rechtswidrig“
24. April 2026 – 7. Ijar 5786
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»Evident rechtswidrig«
Kein einziges der 13 vom Berliner Senat mit staatlichen Zuschüssen bedachten Projekte gegen Antisemitismus sei »bescheidungsreif« gewesen, so der Prüfbericht des Rechnungshofes. Die Hintergründe
Dieser Bericht lässt an Eindeutigkeit nicht zu wünschen übrig. Berlins Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt habe rund 2,62 Millionen Euro an Fördergeldern für die Antisemitismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß geprüft und damit auf rechtswidrige Art und Weise vergeben, urteilte der Rechnungshof von Berlin in einer nun publik gemachten Prüfung der Abläufe, die in der Hauptstadt zuletzt für reichlich Diskussionen gesorgt hatten.
Die erst seit elf Monaten amtierende Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) trat deswegen am Freitag kurz nach der Veröffentlichung des Prüfberichts von ihrem Ministeramt zurück. Ihren Staatssekretär Oliver Friederici (CDU) hatte Wedl-Wilson bereits vor einigen Tagen geschasst.
Auf 38 Seiten erläutert der Rechnungshof, warum er zu der Einschätzung gekommen ist, dass Wedl-Wilsons Haus massiv gegen die Landeshaushaltsordnung und andere Prinzipien des Verwaltungshandelns verstoßen habe. Er kommt zu dem Schluss, dass die Bewilligung staatlicher Fördermittel für 13 »Projekte von besonderer politischer Bedeutung« durch die Landesregierung »evident rechtswidrig« gewesen sei, unter anderem, weil Förderanträge ohne inhaltliche und fachliche Prüfung positiv beschieden wurden und es keine erkennbaren Auswahlkriterien seitens der Senatsverwaltung gegeben habe.
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