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Jüdischer Student legt Berufung ein

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18.08.2026

18. August 2026 – 5. Elul 5786

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Jüdischer Student legt Berufung ein

Lahav Shapira verlangt, dass seine Hochschule jüdische Studierende vor Diskriminierung schützen muss. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage gegen die Freie Universität abgewiesen

Der jüdische Student Lahav Shapira geht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vor, das seine Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) als unzulässig abgewiesen hatte. Seine Anwältinnen und Anwälte reichten am 17. August die Berufungsbegründung ein. Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob Studierende einen individuellen und einklagbaren Anspruch darauf haben, von ihrer Hochschule vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu werden.

Shapira wirft der FU Berlin vor, ihn und andere Studierende nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt und damit gegen ihre Verpflichtungen aus dem Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben.

Gewalttätiger Angriff

Lahav Shapira wurde medial bekannt, weil er im Dezember 2023 gemeinsam mit anderen jüdischen Studierenden nicht in einen von Aktivisten und Kommilitonen besetzten Hörsaal an der FU Berlin gelassen wurde. Vor dem Hörsaal kam es zu einer Rangelei. Zwei Monate später wurde Shapira von einem Kommilitonen in einer Berliner Bar erkannt und danach auf der Straße schwer verprügelt.

Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Später hatte Shapira gegen seine Universität geklagt, weil diese generell jüdische Studierende zu wenig schütze. Die Klage ist somit unabhängig von dem gewalttätigen Angriff.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 23. März 2026 entschieden, dass sich aus der gesetzlichen Antidiskriminierungspflicht einer Hochschule kein individuell........

© Juedische Allgemeine