Todesstrafe: In Israel ist Menschenleben nicht gleich Menschenleben
Todesstrafe: In Israel ist Menschenleben nicht gleich Menschenleben
Stand: 30.03.2026, 18:13 Uhr
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Das neue Gesetz zur Todesstrafe schafft eine Zwei-Klassen-Justiz. Israelische Terroristen bleiben von der Höchststrafe verschont, palästinensische nicht. Ein Kommentar von Maria Sterkl.
Im Krieg gegen den Iran hat Israel einige akute Probleme zu lösen: Wie kann das kleine Land die Milliarden, die dieser Krieg jede Woche kostet, durch öffentliche Gelder stemmen? Wie sorgt man dafür, dass der Krieg vorüber ist, bevor der Raketenschutzschild löchrig wird und mehr Einschläge, mehr Tote die Folge sind?
Neben all diesen brennenden Fragen hatte die rechtsreligiöse Koalition unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Zeit und Muße, ein Gesetz durchs Parlament zu pressen, das keine Probleme löst, selbst aber höchst problematisch ist. Erstmals nach sechzig Jahren soll in Israel die Todesstrafe wieder zur Anwendung kommen – allerdings nur gegen ganz bestimmte Täterinnen und Täter.
Offiziell heißt es, es gehe um den Kampf gegen den Terrorismus – und zwar um „islamistischen Terrorismus“, der „gegen Juden“ verübt werde, wie ein Abgeordneter von Netanjahus Likud-Partei es im Parlament formulierte.
Die Botschaft des israelischen Parlaments ist ein Schlag ins Gesicht
Dass die Todesstrafe hilft, Terroristen abzuschrecken, ist jedoch durch keine Evidenz gesichert. Im Gegenteil: Israels Inlandsgeheimdienst warnt sogar davor, dass die Todesstrafe bestimmte terroristische Akte anfeuern könnte. Nicht ohne Grund sprach sich auch Israels Nationaler Sicherheitsrat gegen das Vorhaben aus.
Selbst wenn das Gesetz am Ende am Höchstgericht scheitern sollte: Die Botschaft, die das Parlament mit dem Gesetz vermittelte, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich um ein demokratisches, egalitäres Israel bemühen. Terror ist nicht gleich Terror, das ist die zentrale Aussage des Gesetzes. Anders gesagt: Menschenleben ist nicht gleich Menschenleben.
Ein tödlicher Anschlag soll de facto nur dann mit dem Höchstmaß bestraft werden, wenn das Opfer ein oder eine Israeli ist. Die Regierung möchte also den Gerichten vorgeben, wie sie welches Menschenleben bewerten. Nicht auf die Schwere und die Umstände der Tat soll es ankommen, sondern auf die Herkunft des Täters oder der Täterin sowie der Opfer. Ein israelischer Terrorist zum Beispiel, der einen Araber umbringt, darf vor Gericht auch weiterhin Milde erfahren. Solche Verbrechen häufen sich im Westjordanland, und sie blieben schon bisher oft ungesühnt.
Dagegen soll umgekehrt ein palästinensischer Terrorist, der einen Israeli tötet, automatisch per Gerichtsurteil exekutiert werden – wenn er nicht schon an Ort und Stelle erschossen worden ist.
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Anstatt gegen den zunehmenden Siedlerterror im Westjordanland vorzugehen, arbeitet Netanjahus Koalition also daran, ein schreiendes Unrecht gesetzlich zu zementieren. Dass nur ein kleiner Teil der Parlamentsparteien sich laut dagegen ausspricht, ist skandalös.
