Keine Unausgewogenheit: Gericht stärkt ARD und ZDF – zu Recht
Urteil zum Rundfunkbeitrag: Gericht stärkt ARD und ZDF - zu Recht
Keine Unausgewogenheit: Gericht stärkt ARD und ZDF – zu Recht
Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt. Sieben Privatpersonen hatten sich gegen die Zahlungen gewehrt, weil sie ARD und ZDF für einseitig hielten. Das Urteil stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sie wollten nicht zahlen. Zu unausgewogen, zu einseitig „links” seien ARD und ZDF - damit verstoße der Rundfunkbeitrag gegen die Verfassung. So empfanden es sieben Privatpersonen. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sah das nun anders: Klage abgelehnt. Das Programm der Öffentlich-Rechtlichen sei in seiner Gänze vielfältig. Die Richter sahen keine Defizite in der Ausgewogenheit, es sei „für jeden etwas dabei“.
Es ist ein vernünftiges Urteil. Gewiss sind ARD und ZDF zu teuer und dringend reformreif. Auch gehört ihr Finanzierungsmodell auf den Prüfstand - dieser politische Prozess ist in vollem Gang. Den Solidarbeitrag für den gesellschaftlich kontrollierten Rundfunk aber aus diffuser Wut über einzelne Beiträge oder ärgerliche Fehler zu boykottieren, bleibt unzulässig.
Ein Rückschlag für die Gegner von ARD und ZDF
Es ist ein Rückschlag für alle, bei denen der Zorn auf die angeblich zu „woken“ Öffentlich-Rechtlichen lodert, die den „Islam hofieren“ und AfD-Positionen nicht angemessen berücksichtigen würden, wie es bei den Klägern hieß. Vor allem aus dem rechtskonservativen Lager weht ARD und ZDF der Wind seit Jahren scharf entgegen.
Die Beitragsgegner hatten sich Hoffnungen gemacht, weil die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Klagen gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich für zulässig gehalten hatte. Doch auch die Leipziger Richter hatten die Messlatte schon extrem hochgelegt: Kläger hätten per teurem Gutachten nachweisen müssen, dass im gesamten (!) Angebot der Sender Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ worden wären. Das war unrealistisch.
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Von ARD und ZDF genervt? Zahlen müssen Sie trotzdem
Insofern ist das aktuelle Urteil kein Indiz für eine meinungsdiktatorische Verschwörung der Eliten, sondern vor allem: pragmatisch. Es stärkt ARD und ZDF. Aber es entbindet sie nicht von der Verantwortung, die Realität in Deutschland in ihrer Gänze abzubilden.
