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Das Urteil gegen Maja T. ist hart – und zugleich geschickt

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13.02.2026

Urteil gegen Maja T. in Ungarn: Überhart – und zugleich geschickt

Das Urteil gegen Maja T. ist hart – und zugleich geschickt

Ein Gericht in Budapest hat eine relativ lange Freiheitsstrafe verhängt. Das Urteil im Fall Maja T. ist überzogen – widerspricht aber auch dem Klischee der politischen Hörigkeit der ungarischen Justiz.

Es kam dann doch nicht ganz so heftig, wie es viele befürchtet hatten – die Eltern, Unterstützer, Politiker von Linken und Grünen. 24 Jahre Haft, das war die Forderung der Staatsanwaltschaft für Maja T. Es wäre eine grotesk hohe Strafe gewesen, sie hätte die ungarische Justiz der politischen Hörigkeit überführt. Geworden sind es nun acht Jahre, gerade mal ein Drittel, so hat es Richter József Sós entschieden. Das macht die Bewertung deutlich komplizierter.

Natürlich ist dies noch immer ein sehr hartes, aus deutscher Sicht auch zu hartes Urteil. Nein, es gibt keine „gute“ politische Gewalt – mögen diejenigen, die im Februar 2023 in Budapest Rechtsextreme überfielen und niederschlugen, ihre Motive auch für noch so edel halten. Die Vorwürfe auch gegen die 25-jährige Maja T. wiegen schwer. Sie soll an den Angriffen beteiligt gewesen sein, bei denen fünf Menschen zwar nicht lebensgefährlich, aber doch schwer verletzt wurden. Rippenbrüche und Platzwunden sind dokumentiert.

Hoher politischer Druck

Die genaue Rolle von Maja T. bei diesen Überfällen klärte der Prozess jedoch nicht auf. Es bleibt zumindest möglich, dass die sich als nonbinär definierende, also weder als Frau noch als Mann verstehende Person nicht selbst zugeschlagen hat. Bei eindeutigerer Beweislage hat das Oberlandesgericht München im vergangenen Jahr eine junge Frau wegen ihrer Beteiligung in Budapest zu fünf Jahren Haft verurteilt. Auch das ist ein hartes Urteil – aber doch deutlich milder als die acht Jahre, die nun im Raum stehen.

Gleichzeitig jedoch zeigt Richter Sós so mehr Eigenständigkeit, als ihm viele Beobachter zugetraut hatten. Der politische Druck auf ihn war hoch, Viktor Orbán selbst hatte im Einklang mit US-Präsident Donald Trump die „Antifa Ost“ zur Terrororganisation erklärt. Und als zu mild gegenüber Linksextremisten wollte der ungarische Ministerpräsident seine Justiz vor der Wahl im April sicher nicht wahrgenommen wissen.

Aber ganz so monolithisch gleichgeschaltet, wie es mancher Alarmruf aus Europa befürchten lässt, ist die ungarische Justiz eben auch nicht. Es gibt Richter und Anwälte, die den Mut haben, sich politischem Druck nicht zu beugen. Richter Sós hat aus seiner eigenen Sicht wohl ein maximal kluges Urteil gesprochen: hart genug, um als klares Zeichen zu gelten – und gerade noch maßvoll genug, um sich von europäischen Standards nicht unerreichbar zu entfernen.

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So oder so bleibt die Konsequenz dieselbe: Deutschland sollte sich, in Gestalt des Auswärtigen Amtes, für eine möglichst rasche Überstellung von Maja T. einsetzen. Die Auslieferung nach Ungarn war laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig, ihre mutmaßlichen Mitstreiter stehen in Deutschland vor Gericht, sitzen in deutschen Gefängnissen. Hierhin gehört auch Maja T. Nicht aus Milde gegenüber mutmaßlichen Linksextremisten, sondern um der Rechtsstaatlichkeit willen.


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