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Heimatschutz zum Streit um den Altbau des Kantonsspitals Baden: «Gute Baukultur braucht gute Verfahrenskultur»

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Heimatschutz zum Streit um den Altbau des Kantonsspitals Baden: «Gute Baukultur braucht gute Verfahrenskultur»

Der Aargauer Heimatschutz wehrt sich gegen den Abbruch des alten Kantonsspitals Baden. Er stösst damit bei diversen Akteuren auf Unverständnis. «Dabei handelt er aus guten Gründen», schreibt das Präsidium. In einem Gastbeitrag liefert der Heimatschutz «eine Auslegeordnung entlang eines fragwürdigen Planungsprozesses».

Bei einem 600-Millionen-Projekt wie dem Neubau des Kantonsspital Baden (KSB) ist es im Interesse der Öffentlichkeit und des Souveräns, dass sämtliche Planungsphasen sorgfältig durchgeführt, rechtlich abgesichert vonstattengehen. Entscheide müssen sich auf fachliche Gutachten und auf transparente Abwägungsprozesse abstützen.

Seit mehreren Monaten ist der geplante Abriss des KSB-Altbaus wegen einer Heimatschutz-Beschwerde blockiert.

Da in der Causa Neubau KSB diesen Pflichten nicht nachgekommen und der Terminplan von den Interessen der beteiligten Akteure bestimmt wurde, sah sich der Heimatschut in der Verantwortung, beim Kanton Aargau die Prüfung der Schutzwürdigkeit des Altbaus zu beantragen und so dessen sang- und klanglosen Abbruch fürs Erste abzuwenden.

Schutzwürdigkeit: Gutachten als Grundlage

Ob das markante Gebäude aus dem Jahr 1978 schutzwürdig im Sinne des Kulturgesetzes ist, entscheidet nun das Departement BKS auf Basis eines Fachgutachtens. Aufgrund dieses Gutachtens muss der Kanton eine Abwägung zwischen den Interessen der Bauherrschaft, der Nutzerschaft und der Öffentlichkeit vornehmen.

Und er muss entscheiden, ob das Gebäude weiter bestehen muss, oder abgebrochen werden kann. Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist es wichtig, dass ein solcher Prozess stattfindet, bevor der Rückbau den Zeitzeugen für immer zerstört.

Wer ist der Aargauer Heimatschutz?

Der Aargauer Heimatschutz, als........

© Aargauer Zeitung