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Worüber die Schweiz nicht spricht: Die heute real existierende Rechtsübernahme

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10.03.2026

Worüber die Schweiz nicht spricht: Die heute real existierende Rechtsübernahme

Man kann die Bilateralen III wollen oder nicht. Aber so zu tun, als würde die Schweiz geradezu ihre Seele verkaufen, entbehrt mit Blick auf die heute geltende Realität jeglicher Sachlichkeit, findet Beni Würth, Mitte-Ständerat des Kantons St. Gallen.

Seit 30 Jahren setzt die Schweiz auf den bilateralen Weg mit der EU – nun steht mit den Bilateralen III die Weiterentwicklung an.

Die Schweiz hat in den letzten 30 Jahren den bilateralen Weg ausgehandelt und umgesetzt. Er verschafft unseren industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Exporten einen Marktzugang ohne Hindernisse, weder tarifäre (Zölle) noch nicht-tarifäre (Regulierungen). Wir decken damit nicht den ganzen Binnenmarkt ab, aber wesentliche, für die Schweiz wichtige Bereiche. Der bilaterale Weg gehört zum Schweizer Erfolgsmodell.

In der Schweiz wurde dieser Weg in institutioneller Hinsicht immer als «Rechtsangleichung» verkauft, was den Wesenskern der Abkommen eigentlich nicht trifft. Denn in Tat und Wahrheit liegt den Binnenmarktabkommen die Rechtsübernahme zugrunde – mitunter auch mit vereinbarten Ausnahmen, die für die Schweiz von strategischer Bedeutung sind. Auch im Vollzug haben wir Flexibilität behalten, mindestens in dem Masse, wie die Kantone nationales Recht umsetzen.

Beni Würth verteidigt den bilateralen Weg der Schweiz mit der EU und bezeichnet die Bilateralen III als sachlich vertretbare Weiterentwicklung.

Das hat im Grundsatz in den vergangenen Jahrzehnten gut funktioniert. Lediglich 14 Differenzen sind in den Gemischten Ausschüssen Schweiz / EU hängig, das prominenteste Beispiel betrifft die sogenannten flankierenden Massnahmen zum Schutz des schweizerischen Arbeitsmarkts. Die allermeisten dieser Differenzen konnten im Rahmen der Verhandlungen zum Paket der Bilateralen III bereinigt werden.

Im Rahmen der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I hat die Schweiz seit 2001 die folgende Zahl von Rechtsübernahme-Beschlüssen gefasst: Abkommen über die technischen Handelshemmnisse (25), Landwirtschaft (33, zuzüglich 10 im Veterinärbereich), Luftverkehr (42), Landverkehr (24), Personenfreizügigkeit (10).

Je nach Regelungsinhalt waren die Departemente, der Bundesrat oder das Parlament zuständig; das Parlament selbstverständlich bei Gesetzesanpassungen, was bei rund einem Viertel der Beschlüsse erforderlich war. Ein Referendum gegen eine Rechtsübernahme im Rahmen der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I wurde seit deren Inkraftsetzung nie ergriffen, im Unterschied zum Schengen-Abkommen (mit Volksabstimmungen zu Biometrischer Pass (2009), Waffenrecht (2019) und Frontex (2022)).

Von der Rechtsübernahme im Rahmen eines bilateralen Abkommens abzugrenzen, ist der sogenannte autonome Nachvollzug (beispielsweise im Lebensmittelbereich oder Chemikalienrecht). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Angleichung des Schweizer Rechts an das relevante EU-Recht in einem bestimmten Bereich. Die Schweiz entscheidet hier frei und nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Ebenso frei können wir nun über die Bilateralen III befinden. Damit wird die heutige Rechtsübernahme – eingegrenzt auf den Anwendungsbereich der Abkommen und unter Vorbehalt der vereinbarten Ausnahmen - in den 4 bestehenden Binnenmarktabkommen (Landverkehr, Luftverkehr, Personenfreizügigkeit und Zertifizierungen) mit einem Rechtsschutz – konkret mit einem Schiedsgericht – ergänzt. Bei Uneinigkeit hinsichtlich Auslegung oder Anwendung von EU-Recht nimmt der EuGH auf Antrag des Schiedsgerichts Stellung, sofern dies für die Entscheidung notwendig und relevant ist.

Die viel diskutierten einseitigen Ausgleichsmassnahmen können schon heute beide Parteien treffen, allerdings ohne jegliche Verhältnismässigkeitsprüfung und grundsätzlich ohne inhaltliche Einschränkung. Neu können Ausgleichsmassnahmen nur im Rahmen der erneuerten Binnenmarktabkommen (ausgenommen Landwirtschaft) getroffen werden.

Man kann diese Neuerungen wollen oder nicht. Aber so zu tun, als würde die Schweiz geradezu ihre Seele verkaufen, entbehrt mit Blick auf die heute geltende Realität jeglicher Sachlichkeit. Aus meiner Sicht ist das Verhandlungsergebnis akzeptabel, wobei es Nachbesserungen in der innenpolitischen Umsetzung braucht. Es sichert das Bewährte und schafft die Voraussetzungen für weitere Abkommen (beispielsweise Strom), soweit wir dies auch effektiv wollen.

Die regelbasierte internationale Ordnung erodiert derzeit massiv, was für die Schweiz mit ihrer global ausgerichteten Wirtschaft ein Problem darstellt. Gerade in diesen turbulenten und unberechenbaren Zeiten tun wir gut daran, mit unserm wichtigsten Handelspartner stabile und verlässliche Beziehungen zu erhalten.

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