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Viele Kliniken verweigern Schwangerschaftsabbrüche

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09.03.2025

Verbotene Eingriffe, weite Anfahrten und unangenehme Beratungsgespräche: Wer in Österreich eine Schwangerschaft auf eigenen Wunsch abbrechen will, hat mit einigen Hürden zu kämpfen. Nach wie vor ist ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verboten – wenn auch innerhalb der ersten drei Monate straffrei möglich. In einigen Bundesländern ist der Eingriff kaum möglich. Erst kürzlich fand sich in Tirol eine zweite Privatklinik, welche bald Schwangerschaftsabbrüche durchführen soll. Die flächendeckende Versorgung ist kaum gegeben. Kritische Stimmen fordern eine Allgemeinversorgung in öffentlichen Spitälern.

In Österreich sind öffentliche Krankenhäuser zwar für die gesundheitliche Allgemeinversorgung zuständig, als sichere Anlaufstelle für einen Schwangerschaftsabbruch gelten sie aber nicht. Erstmalig zeigt eine landesweite Datenbank, wie mangelhaft die öffentliche Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen wirklich ist. Die Daten wurden von der WZ in Zusammenarbeit mit FragDenStaat erhoben. Dabei wurden sämtliche öffentliche Krankenhäuser mit gynäkologischer Abteilung gefragt, ob und unter welchen Umständen sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Die Daten zeigen: Nur etwa 31 Prozent der befragten Krankenhäuser mit Gynäkologie gaben an, Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich durchzuführen. Bei Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der Schwangeren ist die Zahl noch geringer – knapp 13 Prozent der Kliniken gaben an, selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das sind österreichweit zehn Kliniken, wobei sich fünf davon in oder in unmittelbarer Nähe von Wien befinden. In Salzburg, Linz, Bregenz und St. Pölten finden sich weitere.

Die Kliniken im Burgenland sowie in Tirol gaben an, keine selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Kärnten ließ die Anfrage unbeantwortet und die Steiermark teilte mit, dass sie sich „an die gesetzlichen Bestimmungen halten“. Da ein Schwangerschaftsabbruch seit 50 Jahren im Strafgesetzbuch verankert und somit illegal ist, kann die Antwort der Steiermark auf die Frage der selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche nicht eindeutig mit einem „Ja“ beantwortet werden.

In fünf Bundesländern ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren in einer öffentlichen Klinik möglich. In den anderen vier Bundesländern nicht, beziehungsweise wird keine Auskunft darüber gegeben. Betroffene finden keine Informationen – die landesweite Versorgung ist mangelhaft. Im Süden Österreichs müssen die Einwohnerinnen teilweise bis zu 200 Kilometer bis zur nächstgelegenen öffentlichen Klinik, die einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren durchführt, fahren.

Die regionale Versorgung im Westen wirft Fragen auf. Denn obwohl das Landeskrankenhaus Bregenz mitteilte, Schwangerschaftsabbrüche auch auf Wunsch der Schwangeren durchzuführen, zeigen Medienberichte eine andere Realität. Vergangenen Mai wurde eine ungewollt schwangere Frau aus ethischen Gründen abgewiesen.

Rechnet man Bregenz dennoch mit, zeigt sich: Ein Viertel der österreichischen Frauen im Alter von 15 bis 59 hat eine Distanz von über 70 Kilometern bis zur nächstgelegenen öffentlichen Klinik, welche eine Schwangerschaft auch auf eigenen Wunsch abbricht. Jedoch ist durch die stabilere Versorgung in Wien und den drei anderen Landeshauptstädten für rund 45 Prozent eine kürzere Anfahrt möglich.

Ob ein Krankenhaus Schwangerschaftsabbrüche durchführt oder nicht, entscheidet der Träger der jeweiligen Klinik. Während ein Krankenhaus seine Ärzt:innen nicht zur Durchführung eines Abbruchs verpflichten kann, ist das Gegenteil sehr wohl möglich: Ein generelles Verbot des Eingriffs kann vom Krankenhausträger festgelegt werden.

Träger kann der Bund sein, das Land, Gemeinden, Krankenkassen, Vereine, Privatgesellschaften oder auch geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften. Die........

© Wiener Zeitung