Wie unabhängig wird die Bundesstaatsanwaltschaft?
Nahezu alle juristischen Institutionen und Expert:innen wie Irmgard Griss lehnen den aktuellen Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft ab.
Hauptkritik: Die Bestellung durch den Nationalrat und die starke parlamentarische Kontrolle gefährden die Unabhängigkeit der Behörde.
Für die nötige Verfassungsänderung fehlt die Zweidrittelmehrheit, daher ist eine Umsetzung des Gesetzes aktuell unwahrscheinlich.
845 Stellungnahmen zum Bundesstaatsanwaltschaftsgesetz bis 1. Juli 2024 eingegangen
Generalprokuratur soll aufgelöst, Bundesstaatsanwaltschaft mit 3 Mitgliedern geschaffen werden
Amtszeit der Bundesstaatsanwälte: 6 Jahre, keine Wiederernennung möglich
Bestellung durch Nationalrat mit einfacher Mehrheit, Vorschlag durch 10-köpfige Kommission
Nahezu alle juristischen Institutionen und Expert:innen wie Irmgard Griss lehnen den aktuellen Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft ab.
Hauptkritik: Die Bestellung durch den Nationalrat und die starke parlamentarische Kontrolle gefährden die Unabhängigkeit der Behörde.
Für die nötige Verfassungsänderung fehlt die Zweidrittelmehrheit, daher ist eine Umsetzung des Gesetzes aktuell unwahrscheinlich.
845 Stellungnahmen zum Bundesstaatsanwaltschaftsgesetz bis 1. Juli 2024 eingegangen
Generalprokuratur soll aufgelöst, Bundesstaatsanwaltschaft mit 3 Mitgliedern geschaffen werden
Amtszeit der Bundesstaatsanwälte: 6 Jahre, keine Wiederernennung möglich
Bestellung durch Nationalrat mit einfacher Mehrheit, Vorschlag durch 10-köpfige Kommission
Am Dienstag ist im Parlament eine superspannende Frist abgelaufen – superspannend für Freund:innen der österreichischen Bundesverfassung und Institutionenlehre zumindest.
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Es geht um die Begutachtung der Pläne der schwarz-rot-pinken Koalition für die Errichtung der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Bekanntlich kann man ja zu vielen Gesetzesvorhaben des Bundes (allen außer Initiativanträgen, aber das ist eine andere Geschichte) auf der Parlamentswebsite seine (hoffentlich fundierte) Meinung kundtun, die die Autor:innen des Gesetzesvorschlags dann sichten und in den endgültigen Entwurf einarbeiten können.
Bis Montag sind 845 Stellungnahmen zum Bundesgesetz über die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft, kurz BuStAG, eingegangen – hier kannst du sie nachlesen. Wenn man sich durch den Berg durcharbeitet, zeichnet sich darin eine bemerkenswert geschlossene Front so gut wie aller juristischen Institutionen der Republik: Generalprokuratur, WKStA, alle vier Oberstaatsanwaltschaften, Richter- und Staatsanwältevereinigungen, Rechtsanwaltskammertag, dazu Transparency International und die frühere OGH-Präsidentin, Bundespräsidentschaftskandidatin und Neos-Abgeordnete Irmgard Griss – sie alle lehnen den Entwurf ab, etliche fürchten sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo.
Ein guter Anlass, noch einmal einen Schritt zurückzumachen und sich der BuStA (nicht einmal die Abkürzung ist in den Stellungnahmen unstrittig, weil der Bund normalerweise nur mit B abgekürzt wird, nicht mit Bu) gesamthaft zu widmen: Welches Problem soll dieses Gesetz eigentlich lösen? Wie ist der Entwurf geworden, was er ist? Und warum wird daraus wahrscheinlich gar nichts?
Also, von Anfang an: Staatsanwält:innen sind in Österreich zwar Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie wir aus einer eher weirden Passage im Art.........
