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Österreich hat wieder ein Klimagesetz

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24.09.2026

Der neue Gesetzesentwurf setzt Klimaneutralität 2040 als Ziel und betrifft Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels.

Die jährlichen Emissionsobergrenzen sind nur indikativ und rechtlich nicht verbindlich, ein Rechtsschutz ist nicht vorgesehen.

Hauptkritik: Das Gesetz bleibt ohne einklagbare Rechte und Sanktionen, was Umweltorganisationen als unzureichend bewerten.

Klimaneutralität bis 2040 als Ziel, zehn Jahre vor der EU

Gesetz betrifft ca. 42,7 von 66,6 Mio. Tonnen CO₂-Emissionen (2024)

Jährliche Emissionsobergrenzen: 40,6 Mio. Tonnen (2026), 29,6 Mio. Tonnen (2030)

Klimafahrplan muss bis 30. September 2027 vorgelegt werden

Der neue Gesetzesentwurf setzt Klimaneutralität 2040 als Ziel und betrifft Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels.

Die jährlichen Emissionsobergrenzen sind nur indikativ und rechtlich nicht verbindlich, ein Rechtsschutz ist nicht vorgesehen.

Hauptkritik: Das Gesetz bleibt ohne einklagbare Rechte und Sanktionen, was Umweltorganisationen als unzureichend bewerten.

Klimaneutralität bis 2040 als Ziel, zehn Jahre vor der EU

Gesetz betrifft ca. 42,7 von 66,6 Mio. Tonnen CO₂-Emissionen (2024)

Jährliche Emissionsobergrenzen: 40,6 Mio. Tonnen (2026), 29,6 Mio. Tonnen (2030)

Klimafahrplan muss bis 30. September 2027 vorgelegt werden

Jetzt ist es also doch da: Am Montag ist der lang erwartete Begutachtungsentwurf für das „Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft“ auf der Parlamentshomepage und im RIS veröffentlicht worden – als einfaches Gemüt nenne ich es trotzdem weiterhin Klimagesetz.

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Wie SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr bei der Präsentation am Freitag vorgerechnet hat, hatte Österreich 2086 Tage lang kein solches Gesetz mehr – und es werden fix noch mehr, denn bis das Ding beschlossen und in Kraft gesetzt wird, wird hierzulande noch einiges CO2 in die Atmosphäre driften. Sein Vorgänger, das Klimaschutzgesetz aus 2011, hatte Höchstmengen an Treibhausgas-Emissionen pro Sektor bis 2020 festgelegt, seit 1. Jänner 2021 gab es schlicht keine mehr. Was seither an Verpflichtungen bestand, kam ausschließlich aus den in der EU-paktierten Reduktionspfaden in Form der „Effort Sharing“-Richtlinie.

Damit soll jetzt Schluss sein. Um den neuen Gesetzesentwurf gab es eine harte politische Auseinandersetzung. Schon die türkis-grüne Koalition hatte 2020 ein neues Klimagesetz mit verbindlichem Reduktionspfad versprochen; Leonore Gewesslers Entwurf war dann aber Jahre lang am Widerstand des ÖVP-Wirtschaftsflügels abgeprallt, die Koalition endete mit der Wahl 2024 ohne Einigung. Auch die aktuelle Koalition hat sich im Regierungsprogramm zu einem Klimagesetz bekannt, Gewesslers Nachfolger in Klimaverantwortung, Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP), hatte im März einen ersten Entwurf an SPÖ und Neos übermittelt – ohne das Ziel Klimaneutralität 2040, ohne jährliche CO2-Obergrenzen, ohne Korrekturmechanismus, wie Herr damals bemängelte.

Dass es nun doch etwas anderes geworden ist, ist praktisch für sich eine Folge des Klimawandels: SPÖ und Neos hatten das........

© Wiener Zeitung