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Welche Konsequenzen hat Österreichs Schuldenproblem?

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15.01.2025

Ein Minus auf dem Konto zu ignorieren, kann teuer werden. Was einige von uns sicher schon schmerzlich erfahren haben, erleben wir jetzt im großen Stil beim Staat. Erst nach den Nationalratswahlen hat der ehemalige Finanzminister Magnus Brunner offengelegt, wie groß das Loch im österreichischen Budget wirklich ist. Wie dieses Defizit in den nächsten Jahren abgebaut werden soll, wurde zur zentralen Frage bei den Koalitionsverhandlungen und wohl auch zum Knackpunkt zwischen ÖVP, SPÖ und Neos. Nun spitzt sich die Situation zu, denn die möglichen neuen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ müssten der Europäischen Union bis 21. Jänner 2025 einen Plan vorlegen, wie die Defizitgrenze wieder unterschritten werden kann. Ansonsten droht ein sogenanntes übermäßiges Defizitverfahren, kurz ÜD-Verfahren.

Ein Defizitverfahren kann die EU-Kommission dann einleiten, wenn Mitgliedstaaten ein übermäßiges Defizit vorweisen. Grundsätzlich soll das Staatsdefizit nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP, also der Wirtschaftsleistung) überschreiten, der öffentliche Schuldenstand soll nicht höher als 60 Prozent des BIP sein. Der EU-Rat der Finanzminister entscheidet dann auf Empfehlung der Kommission, ob tatsächlich ein übermäßiges Defizit vorliegt. Betroffene Mitgliedstaaten haben daraufhin sechs Monate Zeit, Maßnahmen zu ergreifen und einen Plan vorzulegen, wie das Defizit abgebaut werden kann. Kommt der Mitgliedstaat dieser Aufforderung nicht nach, kann der Rat Sanktionen verhängen, etwa eine Geldbuße in Höhe von bis zu 0,05 Prozent des BIP des Vorjahres. Diese Strafe muss alle sechs Monate gezahlt werden, bis der Staat die notwendigen Maßnahmen ergreift. Andernfalls können die Sanktionen weiter verschärft........

© Wiener Zeitung