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Strafmündigkeit: Es geht nicht darum, Kinder in den Knast zu schicken

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thursday

Kinder sind schutzlos. Eine Gesellschaft behütet sie, gibt ihnen Rechte. Aber Kinder können auch brutale Taten verüben. In Rheinland-Pfalz töteten zwei Mädchen ein Kind mit einem Messer. Es ist ein extremer Fall, ein Einzelfall.

Das Strafgesetzbuch, Paragraf 19, hält fest: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Dieser Grundsatz gilt seit Jahrzehnten. Der Gedanke dahinter ist richtig: Kinder können die Folgen einer Tat nicht ermessen. Sie trifft keine Schuld. Erziehung kommt vor Strafe – und Gefängnis ist schon für Erwachsene schlimm. Für Kinder bleibt es ein Tabu.

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© WAZ