Der Traum vom Auswandern: Steuerfrei am Strand?
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Der Traum vom Auswandern: Steuerfrei am Strand?
02. August 2026 | Reinhard Schlieker
Zum Beispiel Curaçao: Die Karibik-Insel, durch die Fußball-WM bekannt geworden, bietet einiges – aber verlangt auch etwas von Neubürgern.
VON REINHARD SCHLIEKER
Zehn Prozent Steuersatz, ewiger Sommer, Blick aufs Karibische Meer: Curaçao wirbt gezielt um wohlhabende ausländische Rentner. Auswanderer-Portale schwärmen vom Steuerparadies – in Zeiten, in denen auch viele Deutsche vom Auswandern träumen. Doch wer genauer hinschaut, findet beim möglichen Steuervorteil einige teure Haken. Das muss nicht zum Problem werden – aber man sollte sie kennen.
Die niederländische Karibikinsel bietet ausländischen Ruheständlern eine besondere steuerliche Behandlung. Die sogenannte Penshonado-Regelung soll Menschen aus dem Ausland dazu bewegen, ihren Lebensmittelpunkt nach Curaçao zu verlegen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, über 50 ist und umzugswillig, kann bestimmte ausländische Einkünfte zu einem deutlich reduzierten Steuersatz versteuern: Auf deutsche Renten und Pensionen werden pauschal zehn Prozent Einkommensteuer erhoben. Ebenfalls unter diesen Satz fallen bestimmte regelmäßige Einkünfte und Kapitalauszahlungen.
Florian Bollmann (Name geändert), Beamter im Ruhestand, macht sich das Curaçao-Steuerrecht zunutze. „Mit der Besteuerung von zehn Prozent meiner regelmäßigen Einkünfte wie zum Beispiel........
