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CUII: LG Köln ließ KinoGo und Streamed sperren

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19.08.2026

CUII: LG Köln ließ KinoGo und Streamed sperren

Die großen Internet-Anbieter müssen nun den Zugang zu den Domains der beiden Streaming-Websites KinoGo und Streamed sperren.

Wann ist es eine strukturell urheberrechtsverletzende Website?

Anfangs durfte die CUII ohne Urteil sperren

Streamed und KinoGo in Deutschland weniger bekannt

Gibt es einen Schwellenwert?

Nach Angaben der CUII-Liste müssen die ISPs seit dem 13. August 2026 mehrere Domains des Live-Sport-Portals „Streamed“ sperren. Betroffen sind streamed.pk und streamed.st. Doch das Landgericht Köln wies zudem DNS-Sperren des Portals KinoGo an. Ohne VPN* oder einen DNS-Resolver kommt man nicht mehr bei den großen Internet-Providern auf kinogo.biz, kinogo.ec oder kinogo.limited. Doch die Piraten haben längst Maßnahmen ergriffen, um den Sperren entgegenzuwirken.

Wann ist es eine strukturell urheberrechtsverletzende Website?

In Deutschland gibt es bisher keinen festen Maßstab dafür, ab wann eine Website in Bezug auf das Urheberrecht als strukturell rechtsverletzend gilt. Die für die Domain-Sperren zuständige Clearingstelle CUII erklärte kürzlich, dass illegale Inhalte deutlich überwiegen, wenn mindestens 81,5 Prozent einer Website rechtswidrig sind.

Das klingt eher öde, beinhaltet aber einen möglichen Ausweg für die Online-Piraten. Nachdem man KinoGo mit dem Schwellenwert von 82,4 Prozent gesperrt hat, könnten die Admins nun auf die Idee kommen, ihre Portale mit genügend legalen Filmen zu füllen, um so das Verfahren auszuhebeln. Abhängig vom Schwellenwert müssen so oder so auf dem fraglichen Portal genügend rechtsverletzende Inhalte öffentlich verfügbar sein, damit man es vor Gericht als SUW einstufen kann. Also als strukturell urheberrechtsverletzende Website.

Anfangs durfte die CUII ohne Urteil sperren

Seit dem Jahr 2021 darf die Clearingstelle für Urheberrecht im Internet, CUII, über Websperren von Piraten-Portalen entscheiden. Und obwohl dafür kein Gerichtsurteil nötig war, dauerte das Verfahren sehr lang. Anfangs war dies eine reine Verwaltungsmaßnahme, bei der ein Ausschuss der CUII Sperrempfehlungen aussprach. Nach Zustimmung der Bundesnetzagentur mussten die ISPs innerhalb........

© Tarnkappe