Polizei nutzt Databroker: Überwachung ohne Richterbeschluss?
Polizei nutzt Databroker: Überwachung ohne Richterbeschluss?
Die Polizei nutzt Databroker und kauft offenbar Standortdaten aus Apps. Datenschützer warnen vor Überwachung ohne Richterbeschluss.
Vom Werbetracking zur Strafverfolgung
Woher stammen die Daten?
Polizei nutzt Databroker: Umgehung des Richtervorbehalts?
Jurist spricht von möglicher Rechtswidrigkeit
ADINT: Die neue Generation der Überwachung
Standortdaten als Gefahr für die Privatsphäre aller Bürger
Viele Behörden schweigen
Kommerzielle Standortdaten zwischen Ermittlungsinteresse und Grundrechten
Ermittlungsbehörden kaufen Bewegungsdaten von Millionen Smartphones und analysieren damit Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile und soziale Verbindungen. Dass inzwischen auch die deutsche Polizei Databroker nutzt, zeigen Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben demnach auf kommerziell gehandelte Daten zurückgegriffen. Datenschützer warnen vor einer möglichen Umgehung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen, während Rechtsexperten die rechtliche Grundlage der Praxis infrage stellen.
Vom Werbetracking zur Strafverfolgung
Sowohl das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern als auch das LKA Brandenburg haben gegenüber den Rechercheteams von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk die Nutzung kommerziell beschaffter Daten für Ermittlungen eingeräumt.
Das Landeskriminalamt Brandenburg erklärte, zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene anlassbezogen auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurückzugreifen. Insbesondere in den Bereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität würden Daten kommerzieller Anbieter erhoben. Diese dienten nach Angaben der Behörde „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen nach den Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk hingegen auch Standortdaten aus der Werbeindustrie genutzt worden sein. Damit ist erstmals dokumentiert, dass eine deutsche Polizeibehörde auf Daten zurückgriff, die ursprünglich für Werbezwecke gesammelt wurden. Erst auf eine weitere Presseanfrage präzisierte das LKA, dass zu den genutzten Informationen auch Standortdaten aus dem Werbe-Ökosystem gehörten. Zugleich erklärte die Behörde, deren Nutzung sei „gegenwärtig und auch zukünftig“ nicht mehr vorgesehen.
Datenschützer und Rechtsexperten sehen darin nicht nur erhebliche Risiken für die Privatsphäre der Bürger, sondern auch die Gefahr, dass rechtsstaatliche Kontrollmechanismen umgangen werden könnten. Dadurch stellt sich die Frage, ob staatliche Stellen Informationen erwerben dürfen, für deren direkte Beschaffung normalerweise hohe rechtliche Hürden gelten würden.
Woher stammen die Daten?
Die Informationen stammen dabei aus dem milliardenschweren Geschäft der Databroker. Viele Smartphone-Apps sammeln umfangreiche Daten über ihre Nutzer, darunter Standortinformationen, Gerätekennungen und weitere personenbezogene Informationen, oftmals ohne das Wissen der Betroffenen. Über integrierte Tracking-Komponenten gelangen diese Daten an Werbenetzwerke und anschließend an spezialisierte Datenhändler. Dort werden sie gebündelt, ausgewertet und weiterverkauft.
Als wertvoll........
