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Sex gegen Geld

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„Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ lautete die schwerwiegende Anklage gegen einen heute 37-jährigen Mann aus deiner Kreisgemeinde. Zur Überraschung des Staatsanwaltsvertreters erschien der Beschuldigte vor dem Amtsgericht Sigmaringen ohne Anwalt und erklärte zu den Vorwürfen: „Alles stimmt nicht.“ Beschuldigt wurde der Mann, dass er ab Januar 2024 mit einer damals 14-Jährigen Geschlechtsverkehr hatte und sie bei den Kontakten, die bis November 2024 andauerten, mit Geld, Zigaretten und Fahrdiensten entlohnte - in mehreren konkreten Fällen waren es je 25 Euro. Der Beschuldigte bestritt während der Verhandlung vehement, Sex mit dem Mädchen gehabt zu haben. Es habe freundschaftliche Kontakte mit der getrennt lebenden Mutter gegeben, aber er sei nie allein mit der Jugendlichen gewesen, erklärte der selbstbewusste auftretende Mann, der aber bestätigte, für das Mädchen quasi als „Fahrdienst“ fungiert zu haben. „Sie hat mir leidgetan“, nannte er als Motiv für diese Fahrten, wobei man im Auto auch über Streit mit den Eltern redete. Er habe ihr auch einmal 35 Euro sowie wöchentlich Zigaretten gegeben, wobei er keine Gegenleistungen verlangt habe. Auf die Frage von Richterin Selina Jäger, warum die Jugendliche ihn nun wegen sexuellen Missbrauchs anzeigte, antwortet der Beschuldigte: „Sie ist hinterlistig oder sie braucht Geld.“ Die Frage, welchen finanziellen Vorteil das Mädchen aus einer möglichen Verurteilung des Mannes ziehen könnte, ließ er unbeantwortet. „Wir hatten keine intime Beziehung“, gab der Beschuldigte auf Nachfrage zu Protokoll und erklärte sein Verhalten mit seinem Charakter: „Ich bin ein Mensch, der gerne hilft.“

Öffentlichkeit wird bei Zeugenaussage ausgeschlossen

Dann wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen, denn das mutmaßliche Opfer sagte als Zeugin aus. Vor der Tür wartete ihre Familie, wobei die Mutter später gleichfalls als Zeugin gehört wurde. Nach knapp 50 Minuten wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt, und vom vorherigen Selbstbewusstsein des Beschuldigten war nichts mehr übrig. Er kauerte im Stuhl, stützte den Kopf immer wieder mit den Händen und verfolgte das weitere Geschehen schier entgeistert. Ruhig und sachlich schilderte dann die Mutter der jungen Frau die Geschehnisse, von denen sie lange nichts wusste. Ein Grund war, dass der Beschuldigte ihrer Tochter ein zweites Handy überlassen hatte, mutmaßlich um ungestört die Verabredungen planen zu können. Dann entdeckte die entsetzte Mutter auf dem Handy ihrer Tochter ein Selfie mit dem Angeklagten, und zwar in der Wohnung der Großeltern, als diese nicht zuhause waren. Sie stellte die Minderjährige zur Rede, wobei es nach ihren Angaben kein „Donnerwetter“ gab, zumal man ansonsten einen offenen Umgang pflegte, wie die Mutter erklärte. „Ich glaube meiner Tochter.“ Bei dem Gespräch kamen weitere Details über das damals rege Sexualleben ihrer Tochter zutage, wobei gegen einen weiteren Mann noch ein Ermittlungsverfahren läuft.

Mutter erstattet Anzeige

Die Mutter erstattete dann Anzeige, und die Oberkommissarin wurde als nächste Zeugin gehört. Auch sie berichtete von dem Zweithandy, das der Beschuldigte der Jugendlichen überlassen hatte: „Damit sie mehr Freiraum hat“, begründete dieser auf Nachfrage von Richterin Jäger sein Tun. Vehement bestritt er hingegen, dass er in seinem Auto eine Matratze deponiert hatte. Dieses Detail bezog sich augenscheinlich auf die Aussage des Opfers. Als letzte Zeugin berichtete die damals ermittelnde Kriminalbeamtin über ihr Gespräch mit der Tochter, die in sachlich-kühlem Ton vom einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erzählte, der auf Gegenleistungen beruht habe. Nach Angaben der Kripobeamtin berichtete die Jugendliche, dass es „oft“ solche Sexualkontakte an verschiedensten Orten wie Parkplätzen oder im Wald gegeben hatte. Die Kripobeamtin verhörte damals auch den Beschuldigten, der die Vorwürfe abgestritten und insgesamt keinen schockierten Eindruck gemacht habe.

Zehnmonatige Haftstrafe mit dreijähriger Bewährung

Dann wurde die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen, denn der Staatsanwaltsvertreter könnte in seinem Schlussplädoyer Bezug auf die Aussagen des Opfers nehmen, ebenso der Beschuldigte, dem bekanntlich das berühmte „letzte Wort“ gehört. Kurze Zeit später öffnete sich die Tür und Richterin Selina Jäger zog sich zur Urteilsfindung zurück. Nach 20 Minuten sprach sie im Namen des Volkes den Beschuldigten des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen für schuldig und verurteilte ihn zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem muss er 5000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Sie habe keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage der jungen Frau, die als Jugendliche in dem Mann eine „Vaterfigur“ gesehen habe, die sie nicht verlieren wollte: „Sie haben dieses besondere Vertrauensverhältnis missbraucht und sind planmäßig vorgegangen.“ Das Entsetzen über das Urteil war dem heute 37-Jährigen anzusehen, der noch im Gerichtssaal die Strafe akzeptierte, verbunden mit der eindringlichen Warnung von Richterin Jäger, sich nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.

Laut Strafgesetzbuch liegt ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen bei sexuellen Handlungen vor, die eine strafmündige Person an einem Jugendlichen vornimmt oder an sich selbst vornehmen lässt, die in der Rechtsordnung strafrechtlich verfolgt werden können. Als Jugendliche werden dabei Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingestuft. Kriterien für die Strafbarkeit solcher sexueller Handlungen sind – je nach Gesetzeslage – das Alter des Jugendlichen, der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, der tatsächliche Entwicklungsstand des Jugendlichen sowie die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer. Wenn zwischen beiden ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, zum Beispiel zwischen Lehrer und Schüler oder Vormund und Mündel, bilden solche sexuellen Handlungen eher Straftatbestände.

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