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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Mönchweiler investiert in Qualität

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13.07.2026

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gilt und bis 2029 schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet wird, stehen insbesondere kleinere Gemeinden vor einer Mammutaufgabe. Es geht längst nicht nur um zusätzliche Betreuungsplätze. Benötigt werden qualifiziertes Personal, geeignete Räume, tragfähige Konzepte und eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Hort und Kommune. Während Eltern auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hoffen, müssen viele Gemeinden trotz knapper Kassen und des Fachkräftemangels praktikable Lösungen finden.

Die Gemeinde Mönchweiler hat sich dieser Herausforderung früh gestellt. Bereits im Frühjahr 2025 wurden die Weichen für die Umsetzung gestellt. „Die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen haben für die Gemeinde oberste Priorität“, sagt Hauptamtsleiter Sebastian Duffner im Gespräch mit dem SÜDKURIER.

Eigene Fachkräfte statt Improvisation

Gemeinsam mit der Stadt St. Georgen entschied sich die Gemeinde für einen ungewöhnlichen Weg: Statt auf kurzfristige Lösungen zu setzen, sollten eigene Fachkräfte ausgebildet werden. In Kooperation mit der Volkshochschule Villingen-Schwenningen wurde deshalb eine Basisqualifizierung für die Ganztagsbetreuung angeboten. Der........

© Südkurier