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Kritik an neuer Grundsicherung: Krankgeschriebene Empfänger unter „Generalverdacht“?

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22.08.2026

Eine Krankmeldung, ein verpasster Termin und ein Brief vom Jobcenter – für Sozialleistungsempfänger könnte eine Krankheit weitreichende Folgen haben. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Mit den Änderungen, die seit der Einführung am 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten, soll das System „gerechter und zukunftsfester“ werden, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde, sorgte in den vergangenen Monaten jedoch immer wieder für Aufruhr, denn die Umgestaltung hat unter anderem nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Auswirkungen – etwa für erkrankte Leistungsempfänger. Durch die Gesetzesänderung rückt weniger die Krankschreibung selbst in den Fokus als vielmehr der behördliche Umgang mit ihr. Die neue Regel im Gesetzesbeschluss betont die Frage, wann bei Krankheit eine ärztliche Mitteilung als ausreichend gilt – und wann sie Zweifel auslösen kann.

Die Perspektive der medizinischen Einschätzung wird so sozialrechtlich kontrolliert: Schützt das System nun stärker vor Missbrauch oder stehen krankgeschriebene Grundsicherungsgeld-Empfänger womöglich unter „Generalverdacht“?

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