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1000-Euro-Prämie auch für Bürgergeld-Empfänger? Wer sie bekommen könnte

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24.04.2026

Es ist ein politischer Beschluss, der auf den ersten Blick für viele eine Entlastung verspricht: Die 1000-Euro-Prämie der Bundesregierung soll direkt vom Arbeitgeber an Beschäftigte ausgezahlt werden, steuerfrei und ohne Abzüge, informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für zahlreiche Haushalte ist das in Hinblick auf die hohen Energie- und Spritpreise ein willkommener Finanz-Puffer. Außerdem lag die Inflationsrate in Deutschland im März 2026 doch bei einem Plus von 2,6 Prozent, so das Statistische Bundesamt.

Besonders einkommensschwache Haushalte, die Bürgergeld empfangen, fragen sich jedoch, ob sie von der Entlastungsprämie profitieren können. Denn während Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers hoffen, bleibt für viele Bürgergeld-Beziehende unklar, auf welchem Weg sie den Bonus überhaupt erhalten könnten. Dabei haben auch Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Umständen das Recht auf eine Auszahlung.

Können Bürgergeld-Empfänger die 1000-Euro-Prämie überhaupt erhalten?

Grundsätzlich gilt: Die Entlastungsprämie richtet sich an Beschäftigte mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Wie das BMF mitteilt, handelt es sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber im Rahmen eines steuer- und abgabenfreien Bonus von bis zu 1000 Euro.

Damit ist die zentrale Voraussetzung klar: Ohne Job kein Bonus. Allerdings wird laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD, der vom Bundestag beschlossen werden soll und der Welt vorliegt, eine wichtige Ausnahme diskutiert. Bei Empfängern der Grundsicherung, welche mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch am 6. März beschlossen wurde, soll die Prämie nicht als Einkommen angerechnet werden, sofern sie zusätzlich erwerbstätig sind.

Konkret heißt es in dem Gesetzesentwurf laut Welt-Angaben: „Leistungen, die Arbeitgeber – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – bis zu einem Betrag von 1000 Euro als Entlastungsprämie an ihre Arbeitnehmer (…) gewähren, bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden.“

Das bedeutet: Bürgergeld-Empfänger sind nicht automatisch ausgeschlossen, aber sie müssen arbeiten, um überhaupt in den Kreis der Berechtigten zu fallen.

Welche Empfänger des Bürgergeldes profitieren tatsächlich?

Im Fokus stehen dabei sogenannte Aufstocker. Das sind Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken, weshalb sie zusätzlich Bürgergeld erhalten, so die Arbeitsagentur. Wie die Berliner Zeitung mitteilt, soll die Prämie bei diesen Beschäftigten nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Sie könnten die 1000 Euro also zusätzlich behalten.

Laut Darstellung des ZDF gilt dabei das Prinzip: Wer arbeitet und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, soll durch die Prämie nicht schlechter gestellt werden. Ziel sei es, wie auch das BMF betont, „Arbeit stärker zu lohnen“ und insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.

Für Bürgergeld-Empfänger ohne Beschäftigung bleibt die Situation demnach unverändert: Sie haben keinen Anspruch auf die Zahlung.

Warum ist die Entlastungsprämie politisch umstritten?

Die Entlastungsprämie sorgt allgemein für Kritik aus mehreren Richtungen. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) profitieren vor allem Beschäftigte in stabilen Unternehmen. Menschen ohne Arbeit oder außerhalb des klassischen Erwerbssystems gehen hingegen leer aus.

Auch der Vergleich zur Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024 zeigt laut der Plattform kununu.com: Während damals rund 86 Prozent der Tarifbeschäftigten eine Zahlung erhielten, blieben jetzt viele Gruppen außen vor, darunter auch viele Bürgergeld-Empfänger und Arbeitslose. Der Vorwurf lautet daher: Die Prämie erreicht nicht unbedingt diejenigen, die finanziell am stärksten belastet sind.

Für Bürgergeld-Haushalte mit zusätzlicher Beschäftigung kann die Prämie kurzfristig eine spürbare Entlastung bedeuten. Besonders in Haushalten mit niedrigen Löhnen kann ein einmaliger Betrag von 1000 Euro etwa Rückstände ausgleichen oder laufende Kosten abfedern. Gleichzeitig bleibt die Wirkung begrenzt: Die Zahlung ist einmalig, freiwillig und abhängig vom Arbeitgeber. Wie das ZDF berichtet, rechnen Verbände damit, dass viele Unternehmen die Prämie gar nicht oder nur eingeschränkt auszahlen werden.

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