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Wohngeld: Diese zusätzliche Förderung kennen wenige und lassen sich dadurch Geld entgehen

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29.04.2026

Wohnen ist oft teuer – und für viele Haushalte kann die Miete oder die monatliche Belastung fürs Eigenheim schnell zur Herausforderung werden. Hier setzt das Wohngeld an: Als staatlicher Zuschuss unterstützt es Menschen mit geringerem Einkommen dabei, die Wohnkosten zu tragen, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) informiert. Doch häufig bleibt die Leistung ungenutzt – nicht, weil sie niemand bräuchte, sondern weil viele gar nicht wissen, dass sie grundsätzlich anspruchsberechtigt wären, etwa Rentner.

Noch weniger bekannt ist, dass es neben dem Wohngeld weitere Fördermöglichkeiten gibt, die je nach Wohnort und Lebenssituation zusätzlich helfen können. Ein Beispiel ist die einkommensorientierte Förderung, kurz EOF: Sie ist ein spezifisches Förderinstrument in Bayern. Wer diesen Zuschuss noch nicht kennt, erfährt hier, was es damit auf sich hat, welche Voraussetzungen gelten, um EOF zu erhalten und was man beachten muss, wenn man EOF und Wohngeld parallel beziehen will.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Wohngeld: Was ist EOF?

Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) fördert der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm „Einkommensorientierte Förderung“ einerseits Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Andererseits erhalten Mieter einen monatlichen Mietzuschuss, abhängig vom Haushaltseinkommen. Damit soll den Bewohnern von gefördertem Wohnraum im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung ermöglicht werden, die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen, erklärt das BayernPortal den Zweck des Programms.

Die EOF ist also ähnlich wie das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss, der Personen mit niedrigem Einkommen beim Tragen der Wohnkosten unterstützt – mit einigen Unterschieden: EOF gibt es nur in Bayern, während es Wohngeld für Bewohner in ganz Deutschland gibt. Zudem gibt es EOF nur für bestimmte geförderte Wohnungen zur Miete, während Wohngeld für den freien........

© Südkurier