Bürgergeld: Wie hoch dürfen Miete und Wohnungskosten sein?
Für Mieterinnen und Mieter, die Bürgergeld beziehen, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Jobcenter für ihre Wohn- und Nebenkosten aufkommt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, ob und wenn ja, welche Wohnungskosten genau übernommen werden, welche Richtwerte zu Mietkosten und der Größe von Unterkünften gelten, ob es eine Schonzeit gibt und wann im schlimmsten Fall ein Umzug droht.
Bürgergeld: Werden Wohnkosten übernommen?
Das Jobcenter übernimmt für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld die Kaltmiete der Wohnung, die Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser in angemessener Höhe. Diese Information stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereit. Nicht pauschal übernommen werden dagegen die Nebenkosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen. Sie sind beim Bürgergeld im Regelsatz enthalten und müssen daher selbst getragen werden.
In diesem Zuge interessant: Die Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2026 stehen allesamt fest.
Karenzzeit: So wird der........
