menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Stadt geht gegen Wirrwarr bei Werbetafeln vor

11 0
26.03.2026

Die Gestaltungssatzung „Meersburger Altstadt“ muss aktualisiert werden, erklärte Stadtbaumeister Markus Kremp dem Gemeinderat. Zum einen sei die Satzung aus dem Jahr 2004, zum anderen hätten sich bauliche Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen geändert. Die Reform der Landesbauordnung – „Novelle für schnelleres Bauen“ – habe entscheidende Konsequenzen für örtliche Bauvorschriften und somit auch auf Regelungen der Altstadtsatzung; insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien. So musste erst vor Kurzem eine Fotovoltaikanlage auf einem historischen Dach genehmigt werden, was wegen der nicht Einsehbarkeit der Lage im Hinterhof unproblematisch war. Aufgrund des Schutzes der Altstadt als Gesamtanlage könne noch über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht steuernd in die Gestaltung und Prägung der Dachlandschaft eingegriffen werden.

Charakter der Altstadt soll bewahrt werden

Im Zuge dessen könnte auch das Anbringen von Werbeanlagen neu geregelt werden, so Kremp. Derzeit führten auffällige Werbungen, eine übermäßige Vielzahl an Werbeanlagen, wechselnde Materialien und Farben sowie nicht abgestimmte Fassadenelemente zu einer visuellen Unruhe. Dadurch würden die architektonischen Qualitäten der historischen Bausubstanz in den Hintergrund treten und würden in ihrer Wirkung erheblich gemindert. Die Altstadt verliere an gestalterischer Klarheit und atmosphärischer Qualität, erklärte der Bauamtsleiter. Da die Werbeanlagen seit Jahren immer „ein großes Thema sind“, wurden die Regelungen angepasst.

Nur noch anthrazitfarbene Wandtafeln

Bürgermeister Robert Scherer ergänzte dazu, dass zukünftig nur noch anthrazitfarbene Wandtafeln mit weißer Schrift verwendet werden dürfen. Diese dürften die maximale Größe von 1,50 Meter mal 0,60 Meter nicht überschreiten. „Lieber eine größere Tafel, als mehrere kleine“, sagte er. Auf Fotos von Speisen oder Getränken müsse gänzlich verzichtet werden, aber als Erklärung für ausländische Gäste dürften einfarbige, weiße Piktogramme verwendet werden. Scherer erklärte weiterhin, dass er kürzlich bei Besichtigungen anderer Städte bemerkt habe, dass eine Wandtafel und ein Aufsteller dort „wunderbar funktionieren“ würden. „So extrem negativ ist es nur in Meersburg“, sagte er mit Blick auf das Sammelsurium bunter Werbeanlagen in der eigenen Altstadt.

Georg Dreher (CDU) fand die Idee einheitlicher Tafeln gut. Seine Anfrage, ob die Verwaltung eine Sammelbestellung aufgeben könnte, um diese dann an die Gewerbetreibenden zu veräußern, verneinte Stadtbaumeister Kremp. „Wir haben Größe, Farbe und Material genau definiert.“ Franziska Trunz (FWV) forderte, die RAL-Farbe (Anmerkung: standardisierte Farbtöne mit Nummern) ins Regelwerk einzufügen, „sonst ist jedes Anthrazit anders“, meinte sie. Diese Ergänzung wurde in die Satzung eingefügt.

Christine Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen) fand die Anpassung der Satzung „gut“. Schließlich kämen die Gäste wegen der Altstadt und sie sollten sich nicht fühlen, wie in einer x-beliebigen Fußgängerzone. Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass die zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Blumenkübel teils keine Blumen mehr enthielten, sondern als Präsentationsfläche für Windräder oder Fähnchen genutzt werden. Nach Geschäftsschluss stünden dann nur leere dunkle Betonkübel, die eine Gefahr für unachtsame Fußgänger darstellen könnten.

Boris Mattes (SPD) erkundigte sich nach den Schaukästen von Gastronomien, die ebenfalls sehr uneinheitlich seien. Stadtbaumeister Kremp bejahte, dass diese verpflichtend zum Aushang der Preise seien und auch deren Größe sei geregelt. Mattes monierte weiterhin, dass er neben der reinen Auslage von Speisekarten auch vermehrt gezieltes Ansprechen von potenziellen Restaurantbesuchern beobachtet habe, so wie es in ausländischen Touristenorten gängig sei. Er regte an, dies zu verbieten, wenn das Ansprechen zu aggressiv sei.

Sebastian Schmäh (CDU) brachte neben den Werbeanlagen noch die oftmals fehlenden Fensterläden an historischen Häusern ins Spiel. Das äußere Erscheinungsbild solle erhalten bleiben. Weiterhin erkundigte Schmäh sich, welchen Hebel die Verwaltung habe, wenn Auflagen der Gestaltungssatzung nicht eingehalten werden. Bauamtsleiter Kremp nannte je nach Fall verschiedene Möglichkeiten, wie Ordnungswidrigkeitsverfahren, Geldbußen bis 100.000 Euro oder Entzug der Sondernutzung für städtische Grundstücke.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Neufassung der Altstadtsatzung.

Lorna Komm Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

88709 Meersburg Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Werbetafel Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


© Südkurier