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Stadt geht gegen Wirrwarr bei Werbetafeln vor

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26.03.2026

Die Gestaltungssatzung „Meersburger Altstadt“ muss aktualisiert werden, erklärte Stadtbaumeister Markus Kremp dem Gemeinderat. Zum einen sei die Satzung aus dem Jahr 2004, zum anderen hätten sich bauliche Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen geändert. Die Reform der Landesbauordnung – „Novelle für schnelleres Bauen“ – habe entscheidende Konsequenzen für örtliche Bauvorschriften und somit auch auf Regelungen der Altstadtsatzung; insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien. So musste erst vor Kurzem eine Fotovoltaikanlage auf einem historischen Dach genehmigt werden, was wegen der nicht Einsehbarkeit der Lage im Hinterhof unproblematisch war. Aufgrund des Schutzes der Altstadt als Gesamtanlage könne noch über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht steuernd in die Gestaltung und Prägung der Dachlandschaft eingegriffen werden.

Charakter der Altstadt soll bewahrt werden

Im Zuge dessen könnte auch das Anbringen von Werbeanlagen neu geregelt werden, so Kremp. Derzeit führten auffällige Werbungen, eine übermäßige Vielzahl an Werbeanlagen, wechselnde Materialien und Farben sowie nicht abgestimmte........

© Südkurier